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05.08.2016 , 03:49 Uhr
"Auch gegen eine handfeste Abreibung für Rechtsextremisten oder Farbeierwürfe auf die protzigen Villen der schlagenden Verbindungen ist nicht allzu viel einzuwenden."
Ist damit nicht der Tatbestand von § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) erfüllt?
Wo sind denn bitte der Bundeszensurminister oder die Kahane-Stasi, um gegen diese "Hassrede" vorzugehen?
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