Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
05.08.2016 , 03:49 Uhr
"Auch gegen eine handfeste Abreibung für Rechtsextremisten oder Farbeierwürfe auf die protzigen Villen der schlagenden Verbindungen ist nicht allzu viel einzuwenden."
Ist damit nicht der Tatbestand von § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) erfüllt?
Wo sind denn bitte der Bundeszensurminister oder die Kahane-Stasi, um gegen diese "Hassrede" vorzugehen?
zum Beitrag