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05.01.2017 , 19:54 Uhr
Es ist erschreckend, dass man für so etwas Youtube oder andere Online-Plattformen braucht.
Wieviele Transmenschen haben erst erfahren, dass sie nicht alleine sind und was trans* WIRKLICH ist? (und nichts mit den gemeinen Bildern zu tun hat)
Wieviele haben das gebraucht um zu erfahren, das sie nicht alleine sind?
In der Öffentlichkeit wird es totgeschwiegen, als krank gezeichnet... und immer wieder so gezeichnet als sei es gaaaaaaaaaaaaanz weit weg. Schulaufklärung? Pah! Man darf Kinder doch nicht verwirren. Tsss...
Wieviele Transmenschen haben die Schule völlig ahnungslos "überlebt", nur um hinterher herauszufinden, dass es für alles eine einfache Erklärung gab.
zum Beitrag05.01.2017 , 19:51 Uhr
Ich finde es erstaunlich, wie hier die Situation in Weissrussland geschildert wird - ohne dagegen zu stellen, wie es in Deutschland ist.
Für den Leser ergibt sich das so, als ob die Situation in Weissrussland so viel schlimmer sei als hier.
Die Wahrheit ist: *IN DEUTSCHLAND IST ES KAUM BESSER*
Staatliche Hilfe gibt es nicht. Nur Selbsthilfeorganisationen - die aber meist widerstandslos dem Staat in vorauseilendem Gehorsam folgen.
In Deutschland muss man sich 18 Monaten Psychotherapie unterziehen und psychologische Gutachten (zwei!) anfertigen lassen. Aus eigener Tasche (im Schnitt zusammen etwa ~3000€)
Diese Gutachter und Psychologen agieren ohne große Vorgaben. Das Ziel ist es - eine psychische Krankheit, die sog. "transsexuelle Prägung" - zu bestätigen, einen "Zwang". Diese Art der Begutachtung gibt es in Deutschland nur bei eineranderen Menschengruppe: Straftätern.
Diese Gutachter agieren aus einer Machtposition heraus, da die Leute auf sie angewiesen sind.
Ein negatives Gutachten ist fatal. (Beschwerde bei Gericht, ggf. nächste Instanz - oder Pech und die Sache ist gelaufen)
Es wird für Übergriffe aller Art genutzt: Beurteilung nach willkürlichen Kriterien der letzen Jahrhunderts, Voyeurismus, sexuelle Nötigung... "sie scheinen es nicht ernst zu meinen, ziehen sie sich nächstes Mal etwas Knapperes an und zeigen mir, wie sie mit den Hintern bewegen, wenn gehen... ich muss die Verweiblichung ihres Körpers sehen - bitte machen sie sich mal frei"...
Vom Gericht bestellte Gutachter sind fast unangreifbar.
*Anschließend* entscheidet der Richter nach eigenem Gutdünken. Ein Vertreter des Staates hat auch noch Vetorecht - je nach Bundesland Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Der Vorgang in Deutschland wird nicht umsonst seit vielen Jahren bis Jahrzehnten von jeder Menge Menschenrechtsorganisationen aufs Schärfste kritisiert.
Während fast alle anderen süd- und westeuropäischen Länder schon längst an Deutschland vorbeigezogen sind.
zum Beitrag04.08.2016 , 16:33 Uhr
Nunja, nur weil der BGH der Meinung ist, die Grundrechte seien nicht verletzt, heißt das nicht, dass der Gang zum BVerfG damit nicht geht. Der Schritt ist von der Dritten Optin für September geplant. Damit sind noch nicht alle Instanzen ausgeschöpft.
Das BVerfG wäre allerdings vermutlich die letzte Instanz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits durchblicken lassen, dass solche "Ordnungsangelegenheiten" Sache der Staaten seien.
zum Beitrag