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05.07.2016 , 15:30 Uhr
Hmm. Was die generelle Starfbarkeit aller übergriffigen Handlungen angeht, ja.
Hier haben wir kein Problem des Strafrechts, sondern der Nachweisbarkeit, Des Prozessrechts, ect., was leider eben die Verfolgung der Täter für tatsächliche Opfer zu einer sehr belastenden, unsicheren, demütigenden Erfahrung machen kann. Das ist ein Problem. Da sollte auch was passieren (Zitat aus Frau Stokowskis anderer Kolumne: "Aufklärung, Rollenbilder, Information"). Ob eine Änderung des Strafrechts, wenn das Problem seine Durchsetzung ist, aber eine echte Verbesserung der Lage bewirkt, wage ich zu bezweifeln.
Und in einem Punkt muss ich ihnen scharf widersprechen: Natürlich handelt es sich bei " sexuellem" in erster Linie um Macht-Missbrauch. Trotzdem ist eine sexuelle Nötigung in keiner Weise mit der Schikane bei der Bundeswehr vergleichbar, wie der Gesetzgeber seit langem richtigerweise erkannt hat, sondern greift viel unmittelbarer und tiefer an die Persönlichkeit, und kann bei vergleichsweise mildem oberflächlichem (--> beobachtbarem = nachweisbarem) Verlauf eine viel traumatisierendere, nachhaltigere, verstörendere, demütigendere und verunsicherndere Wirkung haben als etwa ein tätlicher Überfall mit anschließender Prügelei. Die potenzierende Wirkung der Intimität dieser niederträchtigsten Form des Machtmissbrauchs darf auf gar keinen Fall unterschätzt werden
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