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24.01.2016 , 11:37 Uhr
... Ferner ist zu beachten, dass geschiedene Frauen innerhalb von 300 Tagen nach Scheidungsurteil nicht heiraten dürfen bzw. sich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass keine Schwangerschaft vorliegt, eine Genehmigung vom zuständigen italienischen Gericht einholen müssen. Erfahrungsgemäß wird dies auch auf Ausländerinnen angewandt... Quelle: Bundesverwaltungsamt
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