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16.12.2015 , 21:56 Uhr
Liebe Freunde der taz,
haben Sie bei Ihrer fachlichen Recherche berücksichtigt, dass die Abgasgrenzwerte im NEFZ lediglich für die Homologation relevant sind. Die Messbedingungen sind klar definiert um Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller relativ zueinander vergleichbar zu machen. Jede noch so kleine Abweichung der Prüfbedingung durch einen nicht eindeutig definierten Zustand macht jedes Messergebnis völlig wertlos. Der Gesetzgeber hat hierfür in den EOBD Anforderungen seit EU5 einen sog. IUPR (In-Use-Performance-Ratio) ins Leben gerufen. Dieser definiert u.a. (& noch vieles Mehr) einen Maximalgrenzwert für Emissionen während des Fahrbetriebes. Die OBD Überwachung des Fahrzeuges muss also sicherstellen dass zu keinem Zeitpunkt diese Grenzwerte überschritten werden. Falls dies doch der Fall ist muss eine entsprechende Fehlermeldung erfolgen. Die EU5 Grenzwerte für Nox sind demnach 540 mg/km. Die holologationsrelevanten EU5 Grenze liegt jedoch bei 180 mg/km. D.h. die Fahrzeuge dürfen im Feld 300% höher liegen. Viele Grüße
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