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28.09.2016 , 23:00 Uhr
Sicherlich vom Grundsatz her eine ganz gute Idee, da man einerseits große systemrelevante Banken nicht einfach pleite gehen lassen kann und es adererseits unerträglich wäre, wenn am Ende wieder allein der Steuerzahler für Jahrelanges Missmanagment zur Kasse gebeten wird während die verantwortlichen Boni einstreichen und von der Bildfläche verschwinden. Ich habe allerdings ernsthafte Zweifel, ob eine solche Maßnahme europarechtlich haltbar wäre. Der EUGH hat in den sogeannten grieschichen Fällen Karella,Kefalas und Diamantis schon die staatlich angeordnete Kapitalerhöhung bei in Schieflage geratenen Gesellschaften als Verstoß gegen die Kapitalrichtlinie angesehen. Es ist davon auszugehen, dass ein Zwangsverstaatlichung nichts anderes bewertet werden würde.
zum Beitrag27.11.2015 , 20:46 Uhr
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Stadt per Verpflichtungsklage zu einer bestimmten Hadnlung zu zwingen. Hier geht das allerdings nicht, da die Hakenkreuze um die es geht ja bereits übermalt sind. Man könnte leidglich für zukünftige Fälle per Fortsetzungsfeststellungsklage feststellen lassen, dass die Stadt verplfichtet gewesen wäre die Hakenkreuze entfernen zu lassen. Sowas ist aber meist recht schwierig, da ,man eine Ermessensreduzierung auf Null nachweisen muss. ( Es darf keine andere erlaubte Handlungsmögöichkeit geben.) Ich kenne mich mit der Rechtsprechung bei Schmiererein die verfassungsfeindliche Symbole enthalten nicht aus, aber so spontan würde ich schätzen dass so ene Klage eher schlechte Erfolgsaussichten hat.
zum Beitrag