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12.11.2015 , 16:00 Uhr
Die EU wendet hier lediglich geltendes Recht an. Die Siedlungen in den besetzten Gebieten sind nach dem humanitären Völkerrecht verboten und damit auch die zum Erhalt der Siedlungen errichteten Produktionsstätten. Und das nicht ohne Grund. Durch die israelische Siedlungspolitik wird das Land zerstückelt, Boden enteignet, Baugenehmigungen und Konzessionen (in Zone C) werden nicht erteilt und die Bevölkerung vertrieben, allerorts werden Straßensperren errichtet und ein freier Warenverkehr behindert, während der israelische Markt für pal. Produkte dichtgemacht wird. Es gehört zur klassischen Kolonialpolitik die Märkte eines beherrschten Gebietes zu erobern, sich aber selber gegen die Produkte dieses Landes abzuschließen, und dabei das billige Arbeitskräftereservoir des Landes auszubeuten.
Mit einer weiteren Gestattung des Labels "made in Israel" würde die EU außerdem den illegalen israelischen Expansionsbestrebungen Vorschub leisten. Sodastream hat nun einmal nicht in Israel produziert, Frau Knaul, sondern in besetztem Gebiet. Das gilt erst Recht für den Golan. Die faktische Annexion des Golan durch Israel wird von keinem anderen Land der Welt anerkannt und widerspricht dem völkerrechtlichen Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs, an dem sie kräftig rütteln.
Wenn Ihr Golanwein schon in der EU angeboten wird, dann muss dort das Label "made in Syria" stehen. Im Übrigen dürfen nach der Haager Landkriegsordnung die landwirtschaftlichen Ressourcen des Golan von Israel nur verwaltet und zum Nutzen der Golan-Bevölkerung verwendet werden. Da mehr als 90 Prozent der Golan-Bewohner als Vertriebene auf syrisch-verwaltetem Gebiet leben, müsste Israel den Steuergewinn aus dem Verkauf des Weines den Flüchtlingen auf irgendeine Weise zukommen lassen. Auf alle Fälle darf Israel im Golan nicht ins eigene Staatssäckel wirtschaften und kann lediglich als Treuhandverwalter syrischen Vermögens auftreten. Der Wein ist also syrisch, und er bleibt es auch.
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