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03.09.2015 , 21:46 Uhr
Frau Gaus seid wann sprechen Sie sich gegen geltendes Kinderrecht aus? Artikel 28 der UN Kinderrechtskonvention garantiert gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem des Asyllandes!
In Berlin gilt für Flüchtlingskinder die allgemeine Schulpflicht (Paragraph 41 SchulG)!
Sollen diese Rechte jetzt plötzlich auser Kraft gesetzt werden und staatliche Aufgaben wie die allgemeine Schulbildung und die schulische Integration von Ehrenamtlichen gestemmt werden?
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