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16.08.2015 , 01:05 Uhr
Ganz offensichtlich ist Ihnen die Rechtstaatslichkeit in diesem zitat: "armseligen Land" völlig egal? Was solls, Hausrecht hin oder her. Der entsprechende Paragraph im StGb ist eh nur eine Farce, nicht wahr?
Wer sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Weise erhascht, muss mit den Konsequenzen vor Ort rechnen! Leben Sie Ihre Grundrechte auf freie Meinugnsäußerung und Versammlungsfreiheit gefälligst wie alle anderen auf der Straße aus!
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