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09.10.2023 , 17:18 Uhr
Die Zerstörung der Linken von innen heraus wurde nicht von Wagenknecht, sondern durch die Vergrünisierung der Linken eingeleitet. Die Antworten von Frau Leonidakis sind ein klassischer Fall der Verwechslung von Ursache und Wirkung.
zum Beitrag04.05.2020 , 19:06 Uhr
Ich finde, das kann man auch anders sehen. Erstens gibt es für die Nebenklage nach Einstellung des Verfahrens gerade keine prozessualen Möglichkeiten mehr, weshalb das Subsidiaritätsprinzip auch als eingehalten gewertet werden kann. Eventuell muss eine Anhörungsrüge und eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG vorgeschaltet werden. Und zweitens gibt es ein Feststellungsinteresse, weshalb zumindest ein Verstoß gegen Menschenrechte festgestellt und Schadensersatz, insbesondere aber Schmerzensgeld beansprucht werden könnte. Der Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist ja gerade die Wirkung aufgrund eines verzögerten Verfahrens. Hierbei würde sich die Frage stellen, ob man der Staatsanwaltschaft bzw dem Gericht diese Verzögerung vorwerfen kann. Ein Versuch ist es zumindest wert. Der EGMR sieht derartige Vorgänge aus einer neutraleren Perspektive als ein nationales Gericht.
zum Beitrag29.04.2020 , 10:24 Uhr
Lesen Sie hierzu das AGG oder die Infos der Anti-Diskriminierungsstelle auf www.antidiskriminierungsstelle.de Wenn Sie eine sachliche Entscheidung getroffen haben, liegt keine Diskriminierung vor. Außerdem ist bei der Diskriminierung die Wirkung entscheidend. Es kommt nicht darauf an, ob man "ein Rassist" ist oder ob man die Absicht hatte, zu diskriminieren. Die Anti-Diskriminierungsregeln sind aus dem Rechtsgrundsatz der Sittenwidrigkeit entwickelt worden. Was die Rechtsordnung missbilligt, ist sittenwidrig. Im Übrigen gibt es im Anti-Diskriminierungsrecht auch keine Anzeige. Die Bewerberin hat Anhaltspunkte zu nennen, die auf Diskriminierung schließen lassen können. Dies kann zum Beispiel die Äußerung sein: "Es erwartet Sie ein junges und dynamisches Team, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!" Wenn ein 50jähriger weißer Mann dann von der Arbeitgeberin nicht einmal eine Antwort auf sein Bewerbungsschreiben bekommt, ist die Arbeitgeberin gehalten, zu rechtfertigen, warum sie denn nicht einmal eine Absage geschickt hat. Denn so etwas tut man nicht.
zum Beitrag03.06.2016 , 14:47 Uhr
@Baidarka: Die Polizei untersucht den Vorfall, das bedeutet auch, dass der erste Polizeibericht überprüft wird. Nehmen wir mal an, dass man ihrem Beitrag glauben schenken kann, und ein Hausverbot tatsächlich ausgesprochen wurde. Die Frage wäre dann, ob das Hausrecht zu Recht ausgesprochen wurde. Da die Polizei bereits zuvor gerufen worden war und unverrichteter Dinge wieder abgezogen war, hat es anscheinend keinen triftigen Grund für ein Hausverbot im Supermarkt gegeben. Auch die Verkäuferin wirkt wie alle anderen auf dem Video nicht verängstigt, im Gegenteil. sie schnauzt am laufenden Band den Iraker an. Vielleicht ist das Hausverbot aus einem sachfremden Grund verhängt worden? Mir fällt da ein ganz bestimmter sachfremder Grund ein. Dann denken Sie das mal zu Ende, wenn ein Supermarkt nach dem anderen derartige "Hausverbote" verhängen würde. Sollten wir dann zwei verschiedene Sorten von Supermärkten aufmachen? Und selbst wenn das Hausverbot zu Recht verhängt worden wäre: In ihrem zitierten Urteil steht: "[...] sofern er die Grenzen der GEBOTENEN Notwehr nicht überschreite." Was war hier bitte "geboten"? Es hat sich um eine (berechtigte oder unberechtigte) Beschwerde eines Kunden gehandelt, auf den die Verkäuferin nicht geantwortet hat. Allein die Anwesenheit des Kunden wurde als "Angriff" betrachtet, gegen den man sich "wehren" müsse. Der Kunde hat niemanden angegriffen. Was das "Festnahmerecht" angeht, so bedeutet dies, dass man bis Eintreffen der Polizei jemanden "festhält". Wer jemanden fesselt und selber abhaut, bevor die Polizei eintrifft, hält niemanden fest. Er übt Gewalt aus und verschwindet, weil er selber weiß, dass seine Gewaltanwendung rechtswidrig ist.
zum Beitrag03.06.2016 , 14:35 Uhr
Baidarka, Sie behaupten, dass der "Störenfried" ein Straftäter ist. Wer in Deutschland oder in anderen demokratischen Ländern ein Straftäter ist, entscheiden die Gerichte. Da können Sie noch so viele Paragrahpen aus dem Strafgesetzbuch abschreiben. Das ändert daran nichts. Auch Sie haben nicht zu entscheiden, wer ein Straftäter ist.
zum Beitrag27.05.2016 , 14:22 Uhr
Woher wollen Sie wissen, dass die AfD nicht auch ohne "so einen Vorschlag [...] durch die Decke" gehen wird? Übrigens nicht nur im Osten! Die AfD ist in der öffentlichen Diskussion so im Vordergrund, dass der Eindruck entsteht, sie würde für alle sprechen. Wollen Sie wegen der AfD etwa 25 % der Bevölkerung im ausländischen Wurzeln nur wegen der AfD unsichtbar machen? Genau dies ist nämlich nach 1990 passiert!
zum Beitrag27.05.2016 , 01:11 Uhr
Es geht um Qualifikation und Gleichbehandlung. Ihre Kritik an der Art und Weise, wie die Umfrage durchgeführt wurde, ist berechtigt. Ihre Unterstellung, in eine Frage gekleidet, dass Menschen "mit Einwanderungsgeschichten" einfach nicht qualifiziert seien und daher in Behörden zu Recht unterrepräsentiert seien, spiegelt nur das Vorurteil vieler Einsteller wider, die einfach der Meinung sind, dass bestimmte "Leute" nicht im Staatsdienst arbeiten sollten. Ich habe derartige Erfahrungen persönlich auch bei allen möglichen Bewerbungen in bei Berliner Behörden gemacht. Ich wohne jetzt in Bayern und arbeite bei einem Konzern, wo der Diversity-Grundsatz gilt.
zum Beitrag03.08.2015 , 19:10 Uhr
Die Banalität des Bösen
Ich kann dem Kommentar von Christian Rath überhaupt nicht zustimmen. Für mich ist das wieder mal ein klassischer Fall von "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Wenn Herr Rath sich schon auf die Ebene des "Bösen" einlässt, kann man die von Hannah Arendt entwickelt These der "Banalität des Bösen" entgegenhalten. Das Böse kommt nach dieser Ansicht nie furchterregend und auffällig daher, sondern immer in Gestalt von Mittelmäßigkeit oder Biedermännern. Wenn die Sache nicht "böse" sein soll, wie fühlen sich dann wohl die Journalisten, die jetzt ins Visier des Generalbundesanwalts geraten sind? Es ist keine Kleinigkeit, sondern eine feindselige, und damit bösartige Maßnahme von Bürokraten.
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