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meine Kommentare
16.05.2018 , 10:31 Uhr
Die öffentliche Beschäftigung soll Müller zufolge freiwillig sein, also nur die machen mit, die können und wollen.
zum Beitrag13.03.2015 , 12:21 Uhr
Es stimmt, verbeamtete Lehrer dürfen keine Stunden vertreten. Nach Angaben der Bildungsverwaltung dürfen sie aber bei der Notbetreuung eingesetzt werden. Die Kinder müssen also nicht nach Hause geschickt werden.
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