Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
12.05.2025 , 22:10 Uhr
Schutzunterkünfte, in diesem Fall Frauenhäuser, sind natürlich den Unständen sicher durch Executive und Judiskative mit einen gewissen zusatzaufwand zu behandeln wenn möglich.
Natürlich hat die StA gemeinsam mit dem Volke, auch ein Interresse, dass bei einem ausreichend Begründbar vorliegenden Durchsuchungsbeschluss, die ausführenden Beamten, zügig, konsequent und unauffällig ohne ankündigung ausführt. Das Hinhalten von der St notfalls mit gewalt übergehen, um die Chance auf vernichtung von Beweismitteln durch Beschuldigte zu minimieren.
Es ist allerdings Erschreckend, dass dem StA und dem R dieser Auffenthalt der B Bekannt gewesen sein soll. Immerhin soll laut Artikel, die L in Vorfeld mit StA. und Ri. über die Form der Zustellung verhandelt haben. Wie hat DIE L und B im Vorfeld davon gewusst?
Hier scheinen schon vorher eine Menge Beamtendlikte passiert zu sein. Da sollte mal die BstA gemeinsam mit den Zuständigen Dezernat für Beamtendelikte prüfend Aktiv werden. Werde mir den Link mal ablegen und mal eine Nacht drüber schlafen...
zum Beitrag