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26.03.2015 , 23:35 Uhr
Ist jetzt schon eine Weile her, aber trotzdem:
Nach welcher Norm gilt es nicht für den Bereich der Bundeswehr? Wenn dem so ist, wäre bei einer offenen Tür mit Kinderbesuch nicht auch der Bereich der Bundeswehr erweitert? Und dann hat jemand einem Kind die tatsächliche Gewalt über eine Kriegswaffe überlassen, wozu er keine Genehmigung hatte. Die hätte er auch nicht erhalten können, weil sie wegen der offensichtlichen Unzuverlässigkeit des Kindes versagt worden wäre; wäre sie beantragt worden. Das macht ihn strafbar, und zwar mit einer Straferwartung von 1-5 Jahren!
Abgesehen von der Glorifizierung von Waffen, die bei Kindern nicht wirklich sein muss. Gibt schlimmeres, auch klar.
Übrigens hätte Colin Powell damals vor der UN auch dagegen verstoßen, indem er Anthrax-Bakterien herumgewedelt hat und damit ja auch befördert hat.
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