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25.04.2025 , 03:38 Uhr
Das klingt ehrlich gesagt ziemlich verdreht. Niemand wird gezwungen, derselben Meinung zu sein. Im Gegenteil: Hamburg Werbefrei möchte mit dem Volksbegehren gerade ermöglichen, dass die Hamburgerinnen und Hamburger selbst entscheiden können, wie viel Werbung sie im öffentlichen Raum möchten.
Der Vorwurf, Werbung gegen Werbung zu machen, greift dabei etwas kurz. Hamburg Werbefrei wirbt nicht für ein Produkt, sondern für mehr demokratische Mitbestimmung. Es geht auch nicht darum, Werbung grundsätzlich zu verbieten, sondern sie zu regulieren – insbesondere die digitalen Werbeanlagen, die rund um die Uhr Strom verbrauchen und das Stadtbild dominieren. Plakate für Kulturveranstaltungen, kommerzielle Werbung oder Hinweise an Litfaßsäulen und anderen Flächen sollen weiterhin erlaubt bleiben.
Wer diesen Unterschied nicht erkennt, macht es sich vielleicht zu einfach. Es lohnt sich, einen Blick auf die Inhalte der Initiative zu werfen, bevor man vorschnell mit haltlosen Vorwürfen um sich wirft.
zum Beitrag16.04.2025 , 19:10 Uhr
Natürlich haben auch Unternehmen ein Recht auf Meinungsäußerung, aber hier geht es nicht um ein paar Social-Media-Posts, sondern um eine flächendeckende Werbekampagne auf öffentlichen Werbeflächen. Wenn die Anbieter dieser Flächen aktiv in den politischen Diskurs eingreifen und dabei ihre marktbeherrschende Stellung nutzen, um eine Gegenkampagne zum laufenden Volksbegehren zu fahren, dann ist das keine neutrale Meinungsäußerung mehr, sondern Meinungsmacht. Und genau darum geht es doch.
zum Beitrag16.04.2025 , 19:08 Uhr
Heißt das also: Wenn ein Werbeunternehmen ein paar digitale Werbespots mit Testimonials in anderen Städten ausstrahlt oder dort ähnliche „Dankesaktionen“ plant, gilt das plötzlich als „deutschlandweite Kampagne“ – und das Volksbegehren Hamburg Werbefrei soll gefälligst die Füße stillhalten? Nur weil einzelne Clips auch außerhalb Hamburgs laufen, darf unsere Stadt mit einer flächendeckenden Gegenkampagne überzogen werden?
Das wirkt weniger wie ein legitimer Beitrag zum demokratischen Diskurs – und eher wie eine gezielte Strategie, um Kritik an der Werbeindustrie im Kontext des Volksbegehrens auszubremsen.
Und dass die Senatskanzlei „keinen erkennbaren inhaltlichen Bezug zum Volksbegehren“ sehen will, während sich auf Hamburgs Werbeflächen eine PR-Offensive zur Verteidigung der Außenwerbung abspielt – das ist schon fast satirisch. Wer bei einer PR-Kampagne für Außenwerbung keinen Zusammenhang zu einem Volksbegehren gegen Außenwerbung erkennt, hat ein bemerkenswert selektives Wahrnehmungsvermögen – und könnte vermutlich auch im Regen stehen und behaupten, das sei Luftfeuchtigkeit.
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