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04.06.2025 , 12:52 Uhr
Liebe Sexarbeiter*innen, die verpflichtende jährliche Gesundheitsberatung zu verdammen ist, sorry, schlicht lächerlich.
Einer jährliche Sicherheitsbelehrung ist in vielen Betrieben verpflichtend. Ich weiß, dass ich das bei Feueralarm das Gebäude verlassen soll. Dass ich im Labor nicht essen, trinken oder gar rauchen (lol) darf.
Und diese Belehrungen sind nervige und langweilige Zeitverschwendung. Diese Verpflichtung als Unterstellung zu betrachten, man nähme seine Gesundheit nicht ernst, ist gewagt.
Ergänzung zum sogenannten "schwedischen Modell": Dieses Gesetz führt dazu, dass sich im Grunde jeder, der von einer SDL Geld annimmt, strafbar macht. Eine Wohnung wird an eine SDL vermietet? Der Vermieter macht sich strafbar wegen "Unterstützung von Prostitution". Ob die Sexarbeit in dieser Wohnung stattfindet, ist irrelevant. Ob die Miete von durch Sexwork verdientes Geld bezahlt wird, ist irrelevant.
Das führt dann zwangsläufig dazu, dass Vermieter SDLs rausschmeißen, wenn die Tätigkeit bekannt wird.
Sexarbeit ist in Schweden juristisch nicht strafbar. Sozial strafbar schon.
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