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10.03.2025 , 19:44 Uhr
Eine Verfassungswidrigkeit kann ich beim besten Willen nicht erkennen, Artikel 39 GG lässt da meiner Meinung nach keine offenen Fragen. Aus demokratietheoretischer Sicht ist es sicher fragwürdig, zukunftsweisende Entscheidungen in solcher Form zu treffen - aber mal ganz provokant an all diejenigen, die politisch links orientiert sind und das Vorgehen ablehnen: Würde man diese Meinung auch vertreten, wenn im neuen Bundestag die AfD eine alleinige Sperrminorität hätte? Oder geht es nicht viel mehr darum, welche Partei hier konkret übervorteilt wird? Hier eine Verfassungswidrigkeit zu proklamieren, wirkt auf mich demokratiefeindlich, nährt es doch die Mär der Rechtspopulisten vom deep state. Aber vielleicht irre ich mich auch und Karlsruhe hat hier eine echte Entscheidung zu treffen, bin nun auch kein Jurist.
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