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27.09.2015 , 18:55 Uhr
Ich freue mich sehr, dass offenbar auch meine kritischen Kommentare zum damaligen Beitrag des Herrn Döschner in der Tagesschau, die sich dagegen richteten, dass zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Sender wie der WDR und vom Zwangsbeitragszahler alimentierte Kommentatoren wie Herr Döschner Straftätern den Weg bereiten und deren Straftaten als zwar nicht legal, so doch als "legitim" bezeichneten, mit dazu beigetragen haben, dass die Aktivitäten des WDR und des Herrn Döschner nunmehr auch ein parlamentarisches Nachspiel gefunden haben, in denen Abgeordnete des Landes NRW die Entgleisungen des WDR und seines Mitarbeiters Döschner im Innenausschuss des Landtages in aller Deutlichkeit kritisiert haben. Entgegen der Ansicht des WDR und der abwegigen Auffassung von Herrn Döschner heiligen eben nicht alle (vermeintlich guten) Mittel den (vermeintlich guten) Zweck. "Friedliche" Straftaten gibt es nicht. Vor unserem Recht sind alle gleich - Herr Döschner und auch sog. angeblich um unsere Zukunft besorgte grüne "Aktivisten". So ist das in einem Rechtsstaat nun einmal, von dem weder der WDR, Herr Döschner, aber offenbar auch die TAZ nicht sonderlich viel zu halten scheinen, wenn es ihren eigenen, ziemlich einseitigen und nicht selten abseitigen politischen Ansichten zuwider läuft.
zum Beitrag19.03.2015 , 17:42 Uhr
Das BVerfG weiß, wovon es redet? Das wage ich zu bezweifeln. In den Fachgerichtsbarkeiten schüttelt man mittlerweile oft den Kopf über den Unsinn, den Karsruhe judiziert (heute etwa über die Kuckucksväter, die entgegen der jahrelangen Rechtsprechung des BGH keinerlei Auskunftsrechte mehr haben sollen gegenüber den Ehefrauen, die sie - die vermeintlichen Väter - über ihre Unterhaltspflichten betrogen haben, aber deren Persönlichkeitsrechte vorgesehn nach Ansicht Karlsruhe den Vorrang genießen sollen. Ja, geht´s noch? Vor allen Dingen seit im 1. Senat des BVerfG zwei Gender-Damen ganz ersichtlich ihr pseudo-juristisches Unwesen treiben, lässt die Reputation des BVerfG in der Fachwelt sehr zu wünschen übrig. Für den Kopftuch-Unsinn, den Karlsruhe da judiziert hat, empfehle ich überdies das Minderheitenvotum zum Beschluss vom 27.1.2015 ab s. 4. der Presseerklärung des BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html
Ich empfehle überdies folgende Google-Suche: Kopftuch Kölner Stadtanzeiger Bertrams und hoffe, dass mein Beitrag nicht wieder zensiert wird, wie das bei der TAZ halt so üblich ist, wenn man anderer Meinung ist.
zum Beitrag15.03.2015 , 17:24 Uhr
Wenn Sie das wirklich interessieren würde, hätten Sie mal etwas gegoogelt. Wieso soll ich Ihre Arbeit machen? Wer politisch uptodate sein will, muss halt mal selbst wein wenig suchen. Hier mal eine einzige Seite: http://www.cicero.de/berliner-republik/gaza-konflikt-und-europa-der-judenhass-ist-wieder-da/57962 die man auf folgende Abfrage hin findet: muslime juden gas Gaza Demonstrationen 2014 Wenn man die dortigen Fundstellen hochrechnet, sind das europaweit nicht nur ein paar Muslime, wie der Autor suggeriert. Aber by the way: Sie sollten vielleicht auch einmal etwas anderes lesen als die Taz. Dann würden Sie vielleicht auch etwas klügere Fragen stellen ;-)
zum Beitrag15.03.2015 , 14:30 Uhr
Es waren ziemlich viele, aber einer war schon zu viel. Wären Sie so beckmesserisch auch bei den Nazis vorgegangen? Wahrscheinlich. Sie haben nichts dazu gelernt.
zum Beitrag14.03.2015 , 18:53 Uhr
Der Autor dieses Artikels war wohl im letzten Sommer nicht in Deutschland. Sonst hätte er vielleicht mitbekommen, wie gerade viele junge Muslime gegen jüdische Mitbürger gehetzt und "Juden ins Gas" gerufen haben, weil sie mit der Politik Israels nicht einverstanden waren und meinten, so adäquat auf den Konflikt in Gaza reagieren zu können. Diese "Juden ins Gas" rufende Muslime sind m.E. nicht besser als deutsche Neonazis, und man sollte ihre Zahl nicht bagatellisieren, so wie es der Autor tut. Das war schon immer der Fehler der Linken.
zum Beitrag14.03.2015 , 18:38 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht gibt allen Beteiligten Steine statt Brot. Das Kruzifix wird prophylaktisch schon einmal aus allen Klassenräumen verbannt, die muslimische, kopftuchbedeckte Lehrerin nur, wenn sie den Schulfrieden stört. Schon das passt nicht zusammen. Das Prinzip der praktischen Konkordanz lässt das BVerfG bei der Kopftuch-Entscheidung außer acht und trägt statt dessen den Streit in die Schulen. Was ist, wenn sich Schüler aufgrund des Kopftuchs in ihrer eigenen (negativen) Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen, die ebenfalls durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützt ist? Was ist mit dem Elternrecht, das es u.U. nicht goutiert, von einer gläubigen Muslimin mit Kopftuch unterrichtet zu werden? Das BVerfG lässt das alles außer acht und zwingt so Schüler und Lehrer vor Ort, gegen die muslimische Kopftuch-Lehrerin Front zu machen. Der Vorwurf des Rechtspopulismus wird ihnen sicher sein, auch wenn sie nur ihre Grundrechte vertreten. Spätestens dann aber ist aufgrund des Kopftuchs der Schulfrieden gestört und das Kopftuch muss auch nach Ansicht des BVerfG weg. Zur Befriedung trägt eine solche Entscheidung nicht bei. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft weitere Fragen auf: Müssen wir demnächst mit Kopftuch- oder gar Burka-Trägerinnen hinter dem Richter-Tresen rechnen? Wenn ich mir die Irrungen und Wirrungen in Karlsruhe anschaue, will ich das nicht ausschließen. Es sei denn das Vertrauen in den Rechtsstaat würde dadurch nicht nur abstrakt, sondern auch konkret gefährdet.
zum Beitrag11.02.2015 , 19:26 Uhr
Die TAZ gibt das Urteil meiner Kammer leider nur stark verstümmelt wieder. Die 2. Kammer des VG Minden hat im Wesentlichen entschieden, dass es aufgrund der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die von NRW vorgesehenen Maßnahmen bedürfe, bei der der Parlamentsgesetzgeber zwischen den Interessen der Brüter (Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG) und den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) selbst abzuwägen habe. Dass die Interessen der Brüter per se vorgingen oder dass es einen vernünftigen Grund für die Tötung der Küken gebe, wie etwa die FAZ oder Greenpeace fälschlicherweise berichten, hat die Kammer nicht entschieden.
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