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02.02.2015 , 23:59 Uhr
Professor Hörnles Gutachten geht durchaus nicht "noch weiter" als die Formulierung "Nur Ja heißt Ja". Dieses Konzept lehnt sie in besagtem Gutachten sogar ausdrücklich ab (S.16 f., S.24). Im Übrigen ist es fraglich, ob der zitierte Fall nicht auch bereits nach geltendem Recht strafbar ist, jedenfalls bei konsequenterer Auslegung des §177.
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