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21.11.2024 , 15:43 Uhr
Mit den Schlagworten Reduktionismus und ideologische Verbrämung kann ich so nichts anfangen. Ihre geschilderten Negativbeispiele mögen tatsächlich Defizite in gerichtlichen Verfahren bebildern, die ich im Einzelfall nicht in Abrede stellen will. Mir ging es hier allein darum, dem Vorwurf zu widersprechen, es hätten sich bundesweit an den Gerichten Kartelle gebildet, die der Propaganda einer Väterlobby aufgesessen seien und tendenziell gegen die Mütter agierten. Ich beklage auch, das Fehlen einer Rechtstatsachenforschung, die bundesweit Kindschaftsverfahren seriös auswertet. Nochmals: Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass die vielen engagierten und kundigen Frauen, die im Bereich der kindschaftlichen Verfahren tätig werden so gänzlich ohne Sinn und Verstand männlichen Trugbildern aufsitzen. Auch die Arbeit von RechtsanwältInnen müsste doch dazu beitragen, die Sichtweise der Mütter wirksam in das Verfahren einzuführen. Schließlich sollte auch mein Hinweis auf 150.0000 Gerichtsverfahen jährlich gegenüber 154 in der Studie dokumentierten Berichterstattungen zu Verfahren aus 16 Jahren dazu dienen, dass JournalistInnen die Validität der Studie hinterfragen.
zum Beitrag20.11.2024 , 09:42 Uhr
Als langgedienter Richter am Familiengericht kann man über diese Form der Berichterstattung wie auch über die pseudowissenschaftliche Machart der ihr zugrunde liegenden Studie nur den Kopf schütteln. Die vermeintliche Studie wertet 154 medial aufbereitete Verfahren aus einem Zeitraum von 16 Jahren aus. In aller Regel wendet sich nur ein Elternteil - der vermeintliche "Verlierer" - an die Presse, während der andere Elternteil an einer medialen Aufbereitung des Verfahrens kein Interesse hat. Familiengerichtliche Verfahren finden aus guten Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und die Jugendämter dürfen aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen preisgeben. So erhalten die Berichterstattungen unweigerlich eine Schlagseite. Aus eigener Praxis möchte ich dem so gezeichneten Bild klar widersprechen und hier nur anmerken, dass in Deutschland jährlich rund 150.000 Gerichtsverfahren zu Kindschaftssachen verhandelt werden. Die dabei beteiligten RichterInnen, Sachverständigen, JugendamtsmitarbeiterInnen und Verfahrensbeistände sind geschätzt zu 80 % weiblich. Eine derartige Schlagseite pro Väter müsste allein auf der Grundlage dieser Gegebenheiten angezweifelt werden.
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