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05.09.2019 , 21:12 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Moderation
zum Beitrag07.04.2015 , 14:09 Uhr
Die Förderung der Familie ist verfassungsgemäß. In einem früheren taz-Beitrag wurde auch schon dargelegt, warum eine Verfassungsklage nach herrschender Meinung scheitern müsste. Es bleibt nur das totalitäre, diktatorische Argument der Kläger übrig, dass der Staat den Eltern vorschreiben dürfte, dass Kinder in der Kita zu betreuen sind. Dies wird durch die Kläger mit GG Art. 3 (2) Gleichberechtigung begründet. Das ist unlogisch, weil das Gesetz keine Aussage darüber macht, wie die Eltern die Betreuung selbst organisieren. Durch das Betreuungsgeld findet also keine Diskriminierung von Mann oder Frau statt. Dass die freie Entscheidung der Eltern, wie die Kinterbetreuung konkret stattfindet, den Klägern nicht gefällt, ist unerheblich. Würde man die Argumentation der Kläger befürworten, dann würde man faktisch die Abschaffung der freien Entscheidung des Individuums zugunsten der von Politikern verordneten, gesellschaftlichen Ordnung befürworten. Das ist typisch für eine totalitäre Diktatur jedoch nicht für eine freiheitliche Gesellschaft.
zum Beitrag07.04.2015 , 13:17 Uhr
Das Betreuungsgeld ist erstmal eine politische Entscheidung. Aber dagegen eine Verfassungsklage einzureichen, ist ein anderes Kaliber und primär keine Frage, ob Betreuungsgeld gezahlt wird oder nicht.
zum Beitrag07.04.2015 , 09:52 Uhr
Wenn das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein sollte, dann haben wir wohl eine totalitäre und diktatorische Verfassung. In einem freiheitlichen Staat kann man traditionelle Lebensmodelle nicht für "verfassungswidrig" zu erklären. Das geht in totalitären Diktaturen gut. Warum soll es verfassungswidrig sein, wenn Eltern ihre Kinder selbstbestimmt und in eigener Regie erziehen. Warum sollen Eltern ihre Kinder ausschliesslich in staatlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen?
zum Beitrag14.02.2015 , 09:26 Uhr
Das ist leider ein von der Realität überholter Satireversuch und somit nicht lustig. ;-) Staatlich finanzierte Jubeldemos wie es jeder Diktatur gut zu Gesicht stehen würde. Aber egal, es war ja für einen guten Zweck.
http://www.dnn-online.de/dresden/web/regional/politik/detail/-/specific/Kundgebung-von-Stadt-und-Freistaat-fuer-weltoffenes-Dresden-kostete-ueber-100-000-Euro-967020443
zum Beitrag10.01.2015 , 11:34 Uhr
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn Sie Frau Schwarzer fehlendes "mathematischen Verständnis" unterstellen und dabei eigentlich nur offenbaren, dass Sie den Begriff "Mehrheit" mißverstehen. 49% können eine überwältigende Mehrheit sein - sie sind nur keine absolute Mehrheit.
zum Beitrag10.01.2015 , 11:21 Uhr
Dem kann ich nur zustimmen. Schwarz-Weiß-Denken ist nun einmal einfacher, als sich differenziert mit einem Thema auseinanderzusetzen. Frau Schmollack z.B. hätte sich die die letzten beiden Sätze bzgl. "Verschwörer" sparen sollen, dann wäre es ein relativ neutral verfasster Artikel gewesen. So aber wird wieder Meinung und Berichterstattung vermischt und wertet den Artikel ab.
zum Beitrag10.01.2015 , 11:13 Uhr
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, falls jemand mit dem Vorwurf von Dummheit Anderer nur seine eigene offen zur Schau trägt. Eine Mehrheit ist nicht unbedingt eine absolute Mehrheit.
zum Beitrag10.01.2015 , 11:09 Uhr
Was wollen Sie aussagen? Eine Mehrheit bedeutet nicht zwangsläufig >50%. Mehr als 50% ist eine absolute Mehrheit.
zum Beitrag