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02.01.2015 , 01:04 Uhr
In Zusammenhang mit Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 wird immer von sozialem Abstieg geredet. Der ist ganz klar vorhanden. Aber was spricht gegen einen sozialen Abstieg bei Beschäftigungslosigkeit? Ob jemand nun verschuldet oder unverschuldet langzeitarbeitslos ist, kann man eben bei staatlicher Unterstützung nicht unterschieden werden. Der Staat ist nicht dafür zuständig Gerechtigkeit durch finanzielle Aufwendungen herzustellen. Gerechtigkeit entsteht auch durch ein gemeinschaftliches Denken innerhalb der Gesellschaft selbst. Das ist nicht vorhanden. Abgesehen davon, dass es absolute Gerechtigkeit nur theoretisch gegen kann!
Abgesichert ist man mit 399,00 (zuzüglich Mehrbedarf) als Alleinstehender. Das kann ich aus eigener Erfahrung ganz gut beurteilen. Das Arbeitslosengeld 2 ist auch nicht dazu gedacht, in den Urlaub zu fahren und ohne Eigenleistung komplett am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist dazu da, dass man davon auf (für deutsche Verhältnisse) niedrigem Niveau leben kann. Das ist gut möglich. Mit wenig Geld ist man nunmal nicht in jeder Gesellschaftsschicht willkommen. Das gleiche gilt aber auch für Geringverdiener.
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