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14.12.2014 , 13:44 Uhr
Möglich ist alles.Auch,dass er für seine kritische Rolle als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses abgestraft wird.Solange nichts bewiesen ist gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.
zum Beitrag13.12.2014 , 20:49 Uhr
Im November 2013 soll Edathy von den Ermittlungen gegen ihn erfahren haben. Sein Anwalt erkundigte sich Ende November bei der Staatsanwaltschaft, ob gegen seinen Mandanten ermittelt werde. Im selben Monat soll der Mann nun und gleich an sechs Tagen Kinderpornos aus dem Internet gezogen haben, obendrein über den Bundestagsserver? Warum sollte er das zu diesem Zeitpunkt getan haben ?
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