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23.04.2025 , 12:25 Uhr
Völlig Blinder Vergleich.
Asylsuchende in Ungarn sehen sich – trotz rechtskräftiger Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-808/18, C-924/19 PPU, C-925/19 PPU) – einem repressiven Bündel aus systematisierten Push-backs (≈ 100 000 Fälle im Jahr 2023), de-facto-Haft, faktischer Blockade des Asylzugangs („Botschafts-Verfahren“), physischer Gewalt an der Grenze, extrem restriktiver Sozial- und Gesundheitsversorgung sowie der Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Hilfe gegenüber. Die Europäische Kommission stuft dieses Verhalten als „beispiellos schweren Verstoß“ gegen Unionsrecht ein; der EuGH verhängte deshalb 2024 erstmals eine Pauschalstrafe von 200 Mio. € plus 1 Mio. €/Tag Zwangsgeld.
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