Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan...
BÜCHER:
Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995)
AUSZEICHNUNGEN:
2009: Göttinger Friedenspreis
2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg
1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps"
geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.
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meine Kommentare
Andreas Zumach
23.05.2022 , 20:13 Uhr
Sie sollten richtig lesen, bevor Sie kommentieren und Relativierungsvorwürfe erheben. Die Formulierung "Dieses Ziel des Präsidenten" bezieht sich eindeutig und nicht verwechselbar nicht auf Erdogan, sondern auf den in den Sätzen unmittelbar davor genannten Präsidenten Kroatiens sowie auf die Natioanalisten in Kroatien und Serbien. Und verglichen wird nicht,wie Sie unterstellen, eine "Erpressung" mit einem "Vernichtungskrieg", sondern die völkerrechtswidrige Leugnung der Souveränität Bosnien-Herzegowinas durch den kroatischen Präsidenten mit der völkerrechtswidrigen Leugnung der Souveränität der Ukraine durch den russischen Präsidenten,
Andreas Zumach
Zur Aufklärung des Disputs über das Verhalten der Niederlande: die Regierungen aller NATO-Staaten hatten beschlossen, die Verhandlungen der UNO-Generalversammlung über eine Verbotsabkommen zu boykottieren. Doch nach einem gegenläufigen Beschluß des niederländischen Parlaments mußte die Regierung an den Verhandlungen teilnehmen und hat dann am 7.Juli 2017 als einziges Land mit NEIN gestimmt.
Andreas Zumach, Autor des Kommentars
Auch zunächst demokratisch legitimierte Regierungen können sich verfassungswidrig verhalten und gegen elementare, auch durch multilaterale Verträge geschützte Grundrechte ihrer Staatsbürger*innen versossen. Dafür gibt es Beispiele- auch in der deutschen Geschichte.
Und ja, aus den demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Normen, die im EU-Vertrag rechtlich verbindlich vereinbart wurden, ergibt sich im Falle der Verletzung dieser Normen eine Verantwortung zum Schutz der von diesen Verletzungen betroffenen EU-Bürger*innen. Das gilt auch für die Normen des Europarates und die Europäische Menschenrechtskonvention, denen Ungarn bereits 2000 beigetreten ist, vier Jahre vor dem Beitritt zur EU.
Beste Grüße
Andreas Zumach
Ich formuliere keinen "deutschen Anspruch" und bin auch nicht die deutsche Bundesregierung. Aber ich reklamiere als einer von 550 Millionen EU-Büger*innen die Einhaltung der für uns alle gleichermaßen gültigen im EU-Vertrag vereinbarten Grundrechte.Ich fordere weder einen Regimechange in Budapest und erst recht keien militärische Intervention, sondern genau die konkreten juristischen, wirtschaftlichen und politischen Durchmaßnahmen auf die Regierung Orban, die ich in dem Kommentar konkret benannt habe.
Es wäre ja schön, wenn sich die Statuten der EU elegant so formulieren liessen, wie Sie es vorschlagen. Doch dazu bedürfte es zunächst der einstimmigen Zustimmung ausnahmslos aller Mitgliedsstaaten. Die derzeitigen, in Artikel 7 des EU-Vertrages festgelegten Statuten sehen als einzige Sanktionsmöglichkeit die Suspendierung nicht der Mitgliedschaft, aber doch der Stimmrechte eines Landes vor, wenn es gegen den EU-Vertrag verstößt. Aber auch diese Sanktion ist erst möglich als letzter Schritt in einem EU-Rechtsstaatsverfahren, das bereits seit zwei Jahren nicht nur gegen Ungarn, sondern auch gegen Polen eingeleitet wurde. Doch die Verhängung dieser Sanktion verlangt die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedsstaaten mit Ausnahme des Landes, gegen das das Verfahren gerichtet ist. Und diese Einstimmigkeit verhindert Polen in dem Verfahren gegen Ungarn und Ungarn in dem Verfahren gegen Polen. So kompliziert ist die reale EU-Welt.
Beste Grüße
Andreas Zumach
Sie haben völlig Recht mit Ihrer Beschwerde. Blöderweise hat die Online-Redaktion ausgerechnet den Abschslz-Termin für das AKW Mühleberg - heute (Freitag) morgen -aus meinem Artikel gekürzt.
Andreas Zumach
Ganz einfach: Netanjahu hat unter Berufung auf längst bekannte Dokumente aus der Zeit von vor 2003 behauptet, Iran betreibe weiterhin eine verbotenes Atomwaffenprogramm und verstoße gegen das Nuklearabkommen von 2015. Das ist eine glatte Lüge. Dieser Lüge widersprochen haben inzwischen: EX-CA-Chef Pompeo und der Koordinator aller US-Geheimdienste in anhörugnen vor dem Kongreß; die Geheimdienste Frankreichs, Grossbritanniens und Deutschlands; die IAEO. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Röttgen hat die Lüge Netanjahus nur etwas vornehmer als "Täuschungs-und Verwirrungsmanöver " kritisiert.
Ach wäre Sie doch nur in der Lage, vor Abgabe eines Kommentar von einem 196 taz-Zeilen langen Text nicht nur die letzten neun Zeilen zu lesen und diese dann wenigstens richtig zu zitieren!
Ich bin nicht Ihr Dienstleister.Sie sind nicht mein Kunde. Ich betreibe seriösen Journalismus und benenne meine Quellen. Sie zitieren falsch,diffamieren und verbreiten Falschbehauptungen ohne jede Belege. Das kann die Mehrheit der taz-LeserInnen sehr gut unterscheiden. Welche Nationalität auch immer in ihrem Pass steht, ist doch völlig irrelevant.
Wie Sie meine Antwort auf Ihren Kommentar so mißverstehen können (wollen?) ist mir ein Rätsel. Und wahrscheinlich vielen auch vielen anderen LeserInnen auch. Ich meine exakt was ich geschrieben hatte auf der Basis von Aussagen von OCHA-Mitarbeitern vor Ort in Ost-Ghouta: die Entladung der Lastwagen wurde abgebrochen wegen des Beschusses durch syrische Regierungsstreitkräfte.
Wenn Sie Tatsachenwahrheiten nicht wahrhaben wollen oder können, behalten Sie das doch künftig einfach für sich und verschonen uns mit ihren unbelegten Behauptungen und dümmlichen Anwürfen. Frau Seel -langjährige vormalige Nahost-Korrespondentin und Auslandschefin der taz- ist über die Situation im Nahen Osten und im aktuellen Konflikit in Syrien besser informiert als alle KommentarschreiberInnen auf taz-online.
Patrick Cockburn (mit dem sowie mit anderen birtischen und US-KorrespondentInnen in den Kriegen des Nahen Ostens ich seit vielen Jahren in ständigem Austausch bin) berichtet von vor Ort exakt dasselbe, wie ich auf Basis der Quellen bei den UNO-Organisationen in Genf. Hier sein letzter Artikel aus Ost-Ghouta vom 5.3.:
Withholding medical supplies is particularly vicious and shows the Syrian government's determination to reclaim Eastern Ghouta
Analysis: The siege is following much the same course as that of East Aleppo in 2016
Lesen Sie doch erst richtig, bevor Sie falsch zitieren und auf dieser unseriösen Basis Ihren Vorwurf Fake News erheben. Es steht doch gar nicht in dem Artikel, daß die Ionfomationen in dem von ihnen zitierten Satz vom IKRK stammt. Sie stammen vom Koordinationsbüro der UNO für humanitäre Maßnahmen (OCHA) in Genf, das wie das IKRK ebenfalls mt eigenen Leuten vor Ort in Ost-Ghouta vertreten ist. OCHA berichtete neben dem Artielleribeschuß zudem von andauernden Luftangriffen durch syrische Kampfflugzeuge. Sie dauerten ab Ankunft des Hilfskonvois in der Enklave über neun Stunden an - bis in die abendliche Dunkelheit. Das machte die Lage für die humanitären Helfer zu gefährlich. Deshalb wurde die Entladung der Lastwagen abgebrochen.Diese Angaben von OCHA decken sich mit den Aussagen des IKRK-Sprechers Krzysiek.
Wissen Sie es nicht besser, oder verbreiten Sie absichtsvoll völkerrechtswidrige Propaganda?
Die international anerkannte Hauptstadt Israels auf Basis des gültigen Völkerrechts ist Tel Aviv. Daß die israeliche Regierung Jerusalem als Hauptstadt betrachtet, und daß die USA dies kürzlich anerkannt haben, ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht: die UNO-Teilungsresolution 187 vom November 1947 und alle (zumeist einstimmig mit Ja-Stimme der USA) beschlossene Resolutionen des Sicherheitsrates, in denen die Teilungsresolution immer wieder bekräftigt wird. Die Teilungsresolution ist auch die völkerrechtliche Grundlage für die Existenz des Staates Israel. Wenn Sie die Bestimmungen dieser Resolution zum Status von Jerusalem mißachten, spielen Sie denjenigen in die Hände, die diese Resolution mißachten, weil sie die Existenz des Staates Israel nicht akzeptieren wollen.
In meinem Text (letzte drei Sätze) ist der Sachverhalt exakt so beschrieben,wie Sie ihn darstellen.Ihr falscher Eindruck, die TAZ sei af die Schmierenkampagne der Basler zeitung reingefallen, kann allerhöchstens entstanden sein durch die von der Redaktion (nicht von mir) formulierte, irrenführende Überschrift-Unterzeile "Das kostet sie ihren Lehrauftrag".
Hallo E.B.,die von Ihnen monierten Fehler oder angeblichen Fehler konnten nur entstehen, weil VSETH-Präsident Reichart ein Telefoninterview, das fest und verbindlich für letzten Samstag 16 Uhr mit mir vereinbart war, einfach hat platzen lassen.Ich habe Reichart auch nach diesem vereinbarten Termin trotz zahlreicher Anrufversuche am Samstag,Sonntag und Montagmorgen nicht erreichen können.Reichart hat es auch seinerseits nicht für notwendig befunden, mich zu kontaktieren, obwohl er ja meine Nummer hatte. Das ist ein höchst unprofessionelles, unseriöses und für mich sehr ärgerliches Verhalten des VSETH-Präsidenten. Ich habe mich daher für meinen Artikel weitgehend auf Berichte in anderen Medien stützen müssen.Anmerkungen zu einigen Ihrer acht Anmerkungen:1) falsche Schreibweise stammt aus anderen Medienberichten2)Es wundert mich sehr, daß sie das Positionspapier nicht kennen, das im November 2013 beschlossen wurde von einer landesweiten Konferenz des VSS, an der Delegierte des VSETH beteiligt waren. Das Positionspapier ist im Übrigen sehr einfach auf der Webseite des VSS zu finden. Und in dem Papier wird nicht nur "anscheinend", sondern ganz eindeutig eine grundlegende Ablehnung von Studiengebühren formuliert mit Begründungen, die ich in meinem Artikel ja zitiert habe.3+4)Sie benutzen eine falsche Zahl (530 CHF). Tatsächlich betragen die Gebühren bislang 580 CHF pro Semester, also 1.160 CHF pro Jahr, wie Sie unter Punkt 4 ja auch selber schreiben.6) Auch ein "Aktionstag", bei dem gegen die Erhöhung von Studiengebühren protestiert wird, ist eine Demonstrationsform. In den Berichten anderer Medien lauteten die Formulierungen z.B. Die Studenten "demonstrierten mit einem Aktionstag ".8) Sie haben Recht.Die Formulierung "weit über dem Landesdurchschnitt" stammt allerdings nicht von mir sondern wurde von der taz-Redaktion hinzugefügt.Mit freundlichen GrüßenAndreas Zumach
Offensichtlich haben Sie keine Ahnung, wovon Sie reden. Der Bericht und seine Verfasser, ein vom UNO-Menschenrechtsrat gewählter dreiköpfiger Untersuchungsausschuß, hat NICHTS zu tun mit dem UNO-Hochkommissar für Menschenrechte.
meine Kommentare
23.05.2022 , 20:13 Uhr
Sie sollten richtig lesen, bevor Sie kommentieren und Relativierungsvorwürfe erheben. Die Formulierung "Dieses Ziel des Präsidenten" bezieht sich eindeutig und nicht verwechselbar nicht auf Erdogan, sondern auf den in den Sätzen unmittelbar davor genannten Präsidenten Kroatiens sowie auf die Natioanalisten in Kroatien und Serbien. Und verglichen wird nicht,wie Sie unterstellen, eine "Erpressung" mit einem "Vernichtungskrieg", sondern die völkerrechtswidrige Leugnung der Souveränität Bosnien-Herzegowinas durch den kroatischen Präsidenten mit der völkerrechtswidrigen Leugnung der Souveränität der Ukraine durch den russischen Präsidenten, Andreas Zumach
zum Beitrag17.06.2021 , 14:12 Uhr
Können oder wollen Sie nicht richtig lesen?
zum Beitrag15.02.2021 , 18:09 Uhr
Sie können offensichtlich nicht lesen und zitieren zudem selektiv, wie es gerade passt.
zum Beitrag27.10.2020 , 11:36 Uhr
Zur Aufklärung des Disputs über das Verhalten der Niederlande: die Regierungen aller NATO-Staaten hatten beschlossen, die Verhandlungen der UNO-Generalversammlung über eine Verbotsabkommen zu boykottieren. Doch nach einem gegenläufigen Beschluß des niederländischen Parlaments mußte die Regierung an den Verhandlungen teilnehmen und hat dann am 7.Juli 2017 als einziges Land mit NEIN gestimmt. Andreas Zumach, Autor des Kommentars
zum Beitrag31.03.2020 , 22:35 Uhr
Auch zunächst demokratisch legitimierte Regierungen können sich verfassungswidrig verhalten und gegen elementare, auch durch multilaterale Verträge geschützte Grundrechte ihrer Staatsbürger*innen versossen. Dafür gibt es Beispiele- auch in der deutschen Geschichte. Und ja, aus den demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Normen, die im EU-Vertrag rechtlich verbindlich vereinbart wurden, ergibt sich im Falle der Verletzung dieser Normen eine Verantwortung zum Schutz der von diesen Verletzungen betroffenen EU-Bürger*innen. Das gilt auch für die Normen des Europarates und die Europäische Menschenrechtskonvention, denen Ungarn bereits 2000 beigetreten ist, vier Jahre vor dem Beitritt zur EU. Beste Grüße Andreas Zumach
zum Beitrag31.03.2020 , 22:26 Uhr
Ich formuliere keinen "deutschen Anspruch" und bin auch nicht die deutsche Bundesregierung. Aber ich reklamiere als einer von 550 Millionen EU-Büger*innen die Einhaltung der für uns alle gleichermaßen gültigen im EU-Vertrag vereinbarten Grundrechte.Ich fordere weder einen Regimechange in Budapest und erst recht keien militärische Intervention, sondern genau die konkreten juristischen, wirtschaftlichen und politischen Durchmaßnahmen auf die Regierung Orban, die ich in dem Kommentar konkret benannt habe. Es wäre ja schön, wenn sich die Statuten der EU elegant so formulieren liessen, wie Sie es vorschlagen. Doch dazu bedürfte es zunächst der einstimmigen Zustimmung ausnahmslos aller Mitgliedsstaaten. Die derzeitigen, in Artikel 7 des EU-Vertrages festgelegten Statuten sehen als einzige Sanktionsmöglichkeit die Suspendierung nicht der Mitgliedschaft, aber doch der Stimmrechte eines Landes vor, wenn es gegen den EU-Vertrag verstößt. Aber auch diese Sanktion ist erst möglich als letzter Schritt in einem EU-Rechtsstaatsverfahren, das bereits seit zwei Jahren nicht nur gegen Ungarn, sondern auch gegen Polen eingeleitet wurde. Doch die Verhängung dieser Sanktion verlangt die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedsstaaten mit Ausnahme des Landes, gegen das das Verfahren gerichtet ist. Und diese Einstimmigkeit verhindert Polen in dem Verfahren gegen Ungarn und Ungarn in dem Verfahren gegen Polen. So kompliziert ist die reale EU-Welt. Beste Grüße Andreas Zumach
zum Beitrag19.12.2019 , 22:21 Uhr
Sie haben völlig Recht mit Ihrer Beschwerde. Blöderweise hat die Online-Redaktion ausgerechnet den Abschslz-Termin für das AKW Mühleberg - heute (Freitag) morgen -aus meinem Artikel gekürzt. Andreas Zumach
zum Beitrag09.05.2018 , 13:46 Uhr
Ganz einfach: Netanjahu hat unter Berufung auf längst bekannte Dokumente aus der Zeit von vor 2003 behauptet, Iran betreibe weiterhin eine verbotenes Atomwaffenprogramm und verstoße gegen das Nuklearabkommen von 2015. Das ist eine glatte Lüge. Dieser Lüge widersprochen haben inzwischen: EX-CA-Chef Pompeo und der Koordinator aller US-Geheimdienste in anhörugnen vor dem Kongreß; die Geheimdienste Frankreichs, Grossbritanniens und Deutschlands; die IAEO. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Röttgen hat die Lüge Netanjahus nur etwas vornehmer als "Täuschungs-und Verwirrungsmanöver " kritisiert.
Andreas Zumach
zum Beitrag08.05.2018 , 17:30 Uhr
Ach wäre Sie doch nur in der Lage, vor Abgabe eines Kommentar von einem 196 taz-Zeilen langen Text nicht nur die letzten neun Zeilen zu lesen und diese dann wenigstens richtig zu zitieren!
Andreas Zumach
zum Beitrag09.03.2018 , 23:17 Uhr
Ich bin nicht Ihr Dienstleister.Sie sind nicht mein Kunde. Ich betreibe seriösen Journalismus und benenne meine Quellen. Sie zitieren falsch,diffamieren und verbreiten Falschbehauptungen ohne jede Belege. Das kann die Mehrheit der taz-LeserInnen sehr gut unterscheiden. Welche Nationalität auch immer in ihrem Pass steht, ist doch völlig irrelevant.
zum Beitrag09.03.2018 , 23:08 Uhr
Wie Sie meine Antwort auf Ihren Kommentar so mißverstehen können (wollen?) ist mir ein Rätsel. Und wahrscheinlich vielen auch vielen anderen LeserInnen auch. Ich meine exakt was ich geschrieben hatte auf der Basis von Aussagen von OCHA-Mitarbeitern vor Ort in Ost-Ghouta: die Entladung der Lastwagen wurde abgebrochen wegen des Beschusses durch syrische Regierungsstreitkräfte.
zum Beitrag09.03.2018 , 18:54 Uhr
Wenn Sie Tatsachenwahrheiten nicht wahrhaben wollen oder können, behalten Sie das doch künftig einfach für sich und verschonen uns mit ihren unbelegten Behauptungen und dümmlichen Anwürfen. Frau Seel -langjährige vormalige Nahost-Korrespondentin und Auslandschefin der taz- ist über die Situation im Nahen Osten und im aktuellen Konflikit in Syrien besser informiert als alle KommentarschreiberInnen auf taz-online.
zum Beitrag09.03.2018 , 17:38 Uhr
Patrick Cockburn (mit dem sowie mit anderen birtischen und US-KorrespondentInnen in den Kriegen des Nahen Ostens ich seit vielen Jahren in ständigem Austausch bin) berichtet von vor Ort exakt dasselbe, wie ich auf Basis der Quellen bei den UNO-Organisationen in Genf. Hier sein letzter Artikel aus Ost-Ghouta vom 5.3.:
Withholding medical supplies is particularly vicious and shows the Syrian government's determination to reclaim Eastern Ghouta
Analysis: The siege is following much the same course as that of East Aleppo in 2016
//http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/eastern-ghouta-syrian-government-medial-supplies-un-aid-conveya8241086.html
zum Beitrag09.03.2018 , 17:16 Uhr
Lesen Sie doch erst richtig, bevor Sie falsch zitieren und auf dieser unseriösen Basis Ihren Vorwurf Fake News erheben. Es steht doch gar nicht in dem Artikel, daß die Ionfomationen in dem von ihnen zitierten Satz vom IKRK stammt. Sie stammen vom Koordinationsbüro der UNO für humanitäre Maßnahmen (OCHA) in Genf, das wie das IKRK ebenfalls mt eigenen Leuten vor Ort in Ost-Ghouta vertreten ist. OCHA berichtete neben dem Artielleribeschuß zudem von andauernden Luftangriffen durch syrische Kampfflugzeuge. Sie dauerten ab Ankunft des Hilfskonvois in der Enklave über neun Stunden an - bis in die abendliche Dunkelheit. Das machte die Lage für die humanitären Helfer zu gefährlich. Deshalb wurde die Entladung der Lastwagen abgebrochen.Diese Angaben von OCHA decken sich mit den Aussagen des IKRK-Sprechers Krzysiek.
Andreas Zumach
zum Beitrag19.02.2018 , 15:31 Uhr
Wissen Sie es nicht besser, oder verbreiten Sie absichtsvoll völkerrechtswidrige Propaganda?
Die international anerkannte Hauptstadt Israels auf Basis des gültigen Völkerrechts ist Tel Aviv. Daß die israeliche Regierung Jerusalem als Hauptstadt betrachtet, und daß die USA dies kürzlich anerkannt haben, ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht: die UNO-Teilungsresolution 187 vom November 1947 und alle (zumeist einstimmig mit Ja-Stimme der USA) beschlossene Resolutionen des Sicherheitsrates, in denen die Teilungsresolution immer wieder bekräftigt wird. Die Teilungsresolution ist auch die völkerrechtliche Grundlage für die Existenz des Staates Israel. Wenn Sie die Bestimmungen dieser Resolution zum Status von Jerusalem mißachten, spielen Sie denjenigen in die Hände, die diese Resolution mißachten, weil sie die Existenz des Staates Israel nicht akzeptieren wollen.
Andreas Zumach
zum Beitrag30.11.2017 , 14:02 Uhr
In meinem Text (letzte drei Sätze) ist der Sachverhalt exakt so beschrieben,wie Sie ihn darstellen.Ihr falscher Eindruck, die TAZ sei af die Schmierenkampagne der Basler zeitung reingefallen, kann allerhöchstens entstanden sein durch die von der Redaktion (nicht von mir) formulierte, irrenführende Überschrift-Unterzeile "Das kostet sie ihren Lehrauftrag".
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zumach
zum Beitrag24.11.2017 , 13:14 Uhr
Hallo E.B.,die von Ihnen monierten Fehler oder angeblichen Fehler konnten nur entstehen, weil VSETH-Präsident Reichart ein Telefoninterview, das fest und verbindlich für letzten Samstag 16 Uhr mit mir vereinbart war, einfach hat platzen lassen.Ich habe Reichart auch nach diesem vereinbarten Termin trotz zahlreicher Anrufversuche am Samstag,Sonntag und Montagmorgen nicht erreichen können.Reichart hat es auch seinerseits nicht für notwendig befunden, mich zu kontaktieren, obwohl er ja meine Nummer hatte. Das ist ein höchst unprofessionelles, unseriöses und für mich sehr ärgerliches Verhalten des VSETH-Präsidenten. Ich habe mich daher für meinen Artikel weitgehend auf Berichte in anderen Medien stützen müssen.Anmerkungen zu einigen Ihrer acht Anmerkungen:1) falsche Schreibweise stammt aus anderen Medienberichten2)Es wundert mich sehr, daß sie das Positionspapier nicht kennen, das im November 2013 beschlossen wurde von einer landesweiten Konferenz des VSS, an der Delegierte des VSETH beteiligt waren. Das Positionspapier ist im Übrigen sehr einfach auf der Webseite des VSS zu finden. Und in dem Papier wird nicht nur "anscheinend", sondern ganz eindeutig eine grundlegende Ablehnung von Studiengebühren formuliert mit Begründungen, die ich in meinem Artikel ja zitiert habe.3+4)Sie benutzen eine falsche Zahl (530 CHF). Tatsächlich betragen die Gebühren bislang 580 CHF pro Semester, also 1.160 CHF pro Jahr, wie Sie unter Punkt 4 ja auch selber schreiben.6) Auch ein "Aktionstag", bei dem gegen die Erhöhung von Studiengebühren protestiert wird, ist eine Demonstrationsform. In den Berichten anderer Medien lauteten die Formulierungen z.B. Die Studenten "demonstrierten mit einem Aktionstag ".8) Sie haben Recht.Die Formulierung "weit über dem Landesdurchschnitt" stammt allerdings nicht von mir sondern wurde von der taz-Redaktion hinzugefügt.Mit freundlichen GrüßenAndreas Zumach
zum Beitrag05.04.2017 , 00:00 Uhr
Lesen sollte mensch können!. Nirgendow im Artikel steht, daß Sarin im ersten Weltkrieg eingesetzt wurde.
zum Beitrag12.03.2017 , 15:48 Uhr
Offensichtlich haben Sie keine Ahnung, wovon Sie reden. Der Bericht und seine Verfasser, ein vom UNO-Menschenrechtsrat gewählter dreiköpfiger Untersuchungsausschuß, hat NICHTS zu tun mit dem UNO-Hochkommissar für Menschenrechte.
zum Beitrag23.03.2016 , 19:04 Uhr
Her Ressing,
von wegen schlecht recherchiert: Sie können offenbar nicht lesen.
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