Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
27.08.2024 , 10:37 Uhr
So einfach ist es eben nicht. Die Thematik des Antisemitismus ist vielschichtig und erfordert eine differenzierte Betrachtung, was im Artikel auch deutlich zum Ausdruck gebracht wird. In diesem Kontext ist es von erheblicher Bedeutung zu klären, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland nun die Kritik an der israelischen Regierung, dem Militär oder gewalttätigen Siedlern erlaubt oder nicht.
zum Beitrag20.07.2024 , 17:50 Uhr
Noch immer gibt es keine Stellungnahme der Bundesregierung zum IGH Urteil. Ziemlich blamabel.
zum Beitrag20.07.2024 , 17:39 Uhr
Die vorliegende Advisory Opinion (also sehr wohl eine richterliche Einschätzung) des höchsten internationalen Gerichts richtet sich an die UN-Vollversammlung. Da ein Veto der Vereinigten Staaten im Sicherheitsrat zu erwarten ist, wird es keinen unmittelbaren Zwang gegenüber Israel geben. Allerdings verliert das Land dadurch zunehmend seinen moralischen Anspruch, was den bereits bestehenden Legitimationsverlust weiter verstärkt. Es sei zudem angemerkt, dass die 80 Länder, welche eine Unterwerfungserklärung abgegeben haben, eine beträchtliche Zahl darstellen. Auch Deutschland gehört hierzu. Der Einwand bezüglich der Bundeswehr im Ausland spielt in diesem Kontext keine Rolle. Sollte es je zu einer Begehung von Kriegsverbrechen durch deutsche Soldaten kommen, was natürlich nicht zu hoffen ist, wird dies selbstverständlich ebenfalls vor den Internationalen Gerichtshof gebracht werden.
zum Beitrag25.06.2024 , 13:11 Uhr
Journalisten die Kriegsverbrechen aufdecken müssen geschützt werden. Ohne wenn und aber. Von grober Fahrlässigkeit zu sprechen ist in diesem Fall nun überhaupt nicht angebracht. Vergessen Sie nicht wer hier die wahren Verbrecher sind.
zum Beitrag25.06.2024 , 12:26 Uhr
"Assange und Manning wurden verfolgt, die Täter der Menschenrechtsverletzungen nicht. Und kein Obama, kein Biden und auch keine Baerbock versuchten, daran etwas zu ändern". Das bringt es auf den Punkt.
zum Beitrag