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23.01.2025 , 21:36 Uhr
Ich denke das verlangt auch keiner. Das Problem ist schlicht, dass die gesetzlichen Regelungen theoretisch ausreichen, es aber ni ht genug Sachbearbeiter, nicht genug Willen, nicht genug Lösungen, um ohne Pass abschieben zu können und zuletzt nicht genug Flugzeuge/Flüge gibt. Meine Frau ist in einer Ausländerbehörde angestellt. Die brechen zusammen unter der Last, können integrantionsunwillige nicht sanktionieren, weil Personal fehlt. Permanent scheitern Abschiebungen, weil die Leute abhauen. Werden sie gefasst, sind oft die Hürden für Abschiebehaft zu hoch. Wenn es dann Dachbalken klappt, wird vom Rückzuführenden irgendein medizinischer Notfall am Flughafen simuliert oder der Pilot weigert sich, ihn mitzunehmen. Es hakt überall. Wir reden hier nicht von wirklich Asylsuchenden oder tatsächlich subsidiär Schutzbedürftigen, sondern von allen, die keinerlei Aufenthaltsrecht haben.
zum Beitrag12.12.2024 , 23:17 Uhr
Ein Angreifer legt in einer Sekunde acht Meter zurück laut faustformel. Laut taz lief der junge mit dem Messer in der Hand. Wie lange sollte der Beamte denn warten?
zum Beitrag12.12.2024 , 21:37 Uhr
Ich kann Spoilern: es sind eher 1:100000 Todesfälle. Ich bin Polizist in einer 70.000 Einwohner-Stadt mit psychatrischem Klinikum. Wir haben nahezu täglich Kontakt mit mal mehr mal weniger psychisch auffälligen Menschen. 95% der Fälle laufen gänzlich ohne Gewalt ab, die restlichen 5% mittels Pfeffer oder einfacher körperlicher Gewalt. Die Schusswaffe ist und bleibt die absolute Ausnahme. Die Fälle sind dann natürlich Thema in der Presse und suggerieren irgendwelche Probleme, die es eigentlich nicht in dem Maß gibt. Die Ausbildung im Umgang mit psychisch auffälligen Menschen ist Thema in der Ausbildung und nimmt etwa eine Woche mitsamt Rollenspiel ein. Ich weiß nicht ob das reicht, aber die Polizei kann nicht alles. Dem Einsatzleiter die Schuld zu geben, weil er scheinbar nach Stand der Ausbildung handelte, wäre auch nicht richtig. Es kann nicht immer alles nach Drehbuch laufen, erst recht nicht, wenn das Gegenüber unerwartete Dinge tut mit einem Messer in der Hand. Wo Menschen sind, passieren Fehler.
zum Beitrag12.12.2024 , 21:29 Uhr
Danke für deinen unaufgeregten und objektiven Kommentar, ehrlich. Sowas ist selten geworden.
zum Beitrag12.12.2024 , 21:27 Uhr
Kurz zur Info: der Grundsätzlich entscheidet nach §15c Abs. 1 PolG NRW der Beamte mit Bodycam selber über den Einsatz von dieser. Nach §15c Abs. 5 PolG NRW ist "Die Aufzeichnung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig.". Als Kernbereich privater Lebensgestaltung ist zB eine hilflose Person in psychischer Ausnahmesituation anzusehen. Bodycam war also nicht erlaubt würde ich mal behaupten. Was das Handeln der Polizei angeht ist es kritisch zu betrachten aber eher nicht zu verurteilen. Allenfalls die scheinbar ausgebliebene Androhung der Mittel ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Der Beamte musste im Endeffekt handeln, egal wie. Einen Psycchologen bekommt man in so einer Situation nicht einfach. Die Sozialarbeiter, die ihn kannten waren ja diejenigen, die erst die Polizei riefen, weil sie keinen Zugang fanden. Was also soll der Beamte anders machen, wenn seine Aufgabe ist, die Eigengefährdung zu beenden? Pfefferspray ist ein probates und generell wirksames Mittel, der Einsatz wird so ausgebildet. Mich überrascht der Freispruch mit dieser Begründung des Gerichts wenig.
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