Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
01.12.2014 , 19:40 Uhr
Ich habe mich nicht an einer Definition versucht. Ich teile deine Meinung, dass Arbeitskräfte sicherlich einen anstrengenden Job haben.
Während wir für Pflegekräfte Möglichkeiten suchen müssen, um ihre Arbeit gesundheitsverträglicher zu machen, gilt es bei Spitzenpolitikern darum ihren Abgang aus der Politik demokratieverträglicher zu gestalten. Daher bietet sich eine Karenzzeit tatsächlich an, da es in der Tat ein schnelllebiges Geschäft ist, sind Kontakte und Informationen schnell weniger wert.
Allerdings bin ich ein wenig verwundert von der Bitterkeit deiner und auch anderer Aussagen hier im Forum. Wer immer sich schon einmal mit einem Landtagsabgeordneten gleich jeder Partei zusammen gesetzt hat und deren Lebensalltag kennt (das gleiche gilt für MdB), der weiß dass diese Menschen die Gesellschaft positiv verändern wollen. Ansonsten könnte man die ganzen Schikanen und Anfeindungen auch überhaupt nicht ertragen.
Im Übrigen empfehle ich aufschreienden Leuten in Sachen Lobbyismus mal ein Sachbuch zu lesen, anstatt nur Zeitungsartikel und Spiegel-Bestseller als Informationsquelle zu nutzen.
zum Beitrag01.12.2014 , 11:09 Uhr
Das gilt auch nur für Abteilungsleiter aufwärts. Außerdem heißt in dem Fall Ruhegehalt wirklich Ruhegehalt. Das sind alles Menschen, die es gewohnt sind lange und hart zu arbeiten. Erzähl denen mal, dass sie nichts mehr machen sollen mit Mitte 50...
zum Beitrag01.12.2014 , 10:29 Uhr
Du möchtest also ein Berufsverbot für ehemalige Spitzenpolitiker und Spitzenbeamte einführen?
Wenn es eine Karenzzeit geben sollte, muss die meiner Meinung nach auch entlohnt werden. Ansonsten sinkt die Motivation solche vergleichsweise ohnehin schlechter bezahlten (im Vergleich zur Privatwirtschaft) Positionen zu bekleiden. Außerdem wäre eine Regelung, wie du schon ausgeführt hast, mit Sicherheit nicht fähig vor dem BVerfG zu bestehen.
zum Beitrag01.12.2014 , 10:18 Uhr
Schade nur, dass dieser Artikel Lobbyismus mal wieder zu einseitig und zu wenig reflektiert darstellt.
Im Übrigen garantiert eine Akkreditierung beim Bundestag überhaupt nichts. Hausausweise bekommen nur ausgewählte Stellen und gleiches gilt für Anhörungen in Ausschusssitzungen.
zum Beitrag