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31.10.2024 , 11:44 Uhr
Zur Erklärung, warum diese 6-Wochen-Frist so perfide ist: Da der genaue Beginn einer Schwangerschaft nicht zu beobachten ist, werden die "Schwangerschaftswochen" ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung gezählt - 2 Wochen, bevor überhaupt Eisprung bei der Frau stattfinden kann, 4 Wochen, bevor eine ungeplante Schwangerschaft wegen Ausbleiben der Regelblutung überhaupt bemerkt werden kann. Selbst hormonelle Schwangerschaftstests sollten frühestens um diese Zeit herum angewandt werden. Im günstigsten Fall (regelmäßiger Zyklus, Ausbleiben der Regel wurde sofort bemerkt) blieben nur 2 Wochen für einen Abbruch. Mit den sonstigen bürokratischen Hindernissen, z. B. dass zwischen einer Vorstellung in der Abtreibungsklinik und einem Abbruch noch 24 Stunden Wartezeit liegen müssen, dem durch "lawfare" und bürokratischen Aufwand bedingten Mangel an Abtreibungskliniken wird es praktisch unmöglich, einen Abbruch vornehmen zu lassen - was genau die Zielsetzung solcher Gesetzgebung ist.
zum Beitrag28.03.2024 , 10:50 Uhr
Was Hiwis angeht, bringt die Neuregelung wahrscheinlich mehr Probleme, als sie löst - An dem Institut, an dem ich arbeite, hat ein Bachelor-Studiengang eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. In den vorlesungsfreien Zeiten gibt es ein mindestens 6-wöchiges Berufspraktikum und mehrwöchige (Pflicht)Exkursionen und ggf. Laborpraktika o. ä. und Auslandsaufenthalte sind auch erwünscht - da noch einen 1-Jahres-Block von Hiwi-Vertrag einzubauen, ist sicher eine Herausforderung. Attraktive Kurzzeit-Arbeitsverträge, die nach der Neuregelung nicht mehr möglich sind, waren z. B. 1-3 Monate Helfer bei Geländekampagnen z. B. in Ecuador, Fahrer bei Exkursionen (nur Mitarbeiter oder Hiwis dürfen die Unibusse fahren), Mithilfe bei Lehrveranstaltungen im Gelände u. ä. Für die Institutsstellen ist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr noch relativ einfach zu realisieren, für Drittmittelprojekte wird das ein bürokratischer Alptraum - Sagen wir einmal, im Topf sind Hiwi-Mittel für 9 Monate - und nu? Weitere Projekte sind vielleicht beantragt, aber noch nicht genehmigt, also kann kein Arbeitsvertrag aus diesem Projekt ausgestellt werden - dann wird im Institut selber das fröhliche Stückeln losgehen. Ein Interessent will vielleicht im Labor arbeiten - würde er noch ein Vierteljahr Bibliothekswache mitmachen? Und was, wenn die aus einem anderen Topf zusammengekratzten Stellenanteile zeitlich oder räumlich oder thematisch nicht passen?
zum Beitrag