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25.01.2016 , 00:06 Uhr
Wo finden Sie denn in diesem Beitrag das "Herunterspielen" von sexueller Gewalt gegen Frauen?
Nur für den Fall, dass Sie den Satz überlesen haben sollten:
"Und wer grabscht, der soll seine gerechte Strafe bekommen. Wir leben ja zum Glück in einem Rechtsstaat."
Der Autor plädiert zu Recht dafür, die Bestrafung von denen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, dem Staat zu überlassen. Das ist richtig so. Wir haben uns in dieser Gesellschaft auf genau diese Verfahrensweise geeinigt. Wenn es Personen - egal welcher Nationalität, egal welcher Herkunft und egal welchen Aussehens - gibt, die sich hier nicht an unsere Strafgesetze halten, dann ist es Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Das gilt übrigens auch in Hinblick auf Polizisten, die trotz hinreichendem Tatverdacht und obwohl sie Wissen, dass der Tatverdächtige vor Ort ist, nichts unternehmen.
Ich möchte keine "Bürgerwehren", die nur das, was sie selbst für "Recht" halten, nämlich ein Gemisch aus Nicht- und bestenfalls Halbwissen, Vorurteilen und negativer Stimmung gegen alle die nicht deutsch genug aussehen, versuchen durchzusetzen. Diese Gruppen sind selbst eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in unserem Land.
zum Beitrag14.01.2016 , 04:06 Uhr
Das ist ja sowieso nur dann möglich, wenn im Heimatland gerade keine Strafe oder Verfolgung droht, die bei uns einen Anspruch auf Asyl auslöst.
Wenn ein Asylant jemanden hier sexuell nötigt und ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht, dann wird das mit der Abschiebung in sein Heimatland nichts.
zum Beitrag31.05.2015 , 17:40 Uhr
Gemeint war wohl eher ein Mitarbeiter des Unternehmens, das als (vermeintlicher) Absender das Paket wegen zu geringen Portos "zurück" bekam.
Also niemand von der Post und niemand von der Polizei. Ersteren kann die StPO egal sein - letzteren bisweilen auch. Die fruit of the poisonous tree-Doktrin gibt es in Deutschland nämlich (leider) nicht.
zum Beitrag13.04.2015 , 16:20 Uhr
Wie sagte Oswald Kolle so schön in einem Interview im Stern: "Use it or lose it [...] und wer keinen Partner hat, um seine sexuellen Bedürfnisse auszuleben, soll bitte masturbieren, um seinen Hormonhaushalt am Laufen zu halten. Es wird nämlich viel schwieriger, nach zehn Jahren Pause wieder anzufangen." - dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Warum sollte man 90 Tage enthaltsam sein, wenn der Hormonspiegel angeblich nach 7 Tagen Enthaltsamkeit seinen Höhepunkt erreicht (und danach doch wohl wieder absinkt).
http://www.stern.de/wissen/mensch/sex-im-alter-use-it-or-lose-it-532629.html
zum Beitrag07.11.2014 , 01:45 Uhr
-- Zitat --
Jedes Jahr werden rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt, von denen nur etwa 1.300 zur Anklage kommen. Nicht einmal 1.000 Täter werden verurteilt.
-- Zitat --
Dieser Absatz macht eigentlich nur Sinn, wenn man voraussetzt, dass von 8.000 angezeigten Vergewaltigungen auch bei 8.000 eine Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden hat - und nachweisbar war. So ist das aber nicht. Strafverfahren enden aus unterschiedlichen Gründen - zum Bespiel auch mit Freispruch oder Einstellung des Verfahrens z.B. nach §§ 170 oder 153 StPO.
Wenn die anvisierte "Reform" des § 177 StGB ähnliche Änderungen enthält, wie die anstehende Reform der §§ 176, 182, 184 ff. StGB - dann gute Nacht.
Man kann gespannt sein, wann die Presse bemerkt, dass die auf uns alle zukommenden Veränderungen doch nicht so toll sind. Vermutlich sobald die ersten Redakteure und Redakteurinnen selbst auf der Anklagebank sitzen.
zum Beitrag28.10.2014 , 16:01 Uhr
Das ist kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe die durch AGB vereinbart wird. Den Unterschied sollte man - vor allem als Redakteur - kennen, oder jedenfalls recherchieren. Dann passiert auch nicht sowas, wie bei der ZDF-Sendung Drehscheibe Deutschland, in der behauptet wurde, minderjährige "Schwarzfahrer" müssten das "Bußgeld" zahlen. Das ist nämlich ebenfalls quatsch.
zum Beitrag17.02.2014 , 02:47 Uhr
Das BKA hat die Fotos und Videos seinerzeit ausgewertet, als international im Rahmen der Operation "Spade" ermittelt wurde.
Das BKA war der Auffassung, dass die Bilder und Videos, die die kanadische Firma verkaufte, nach deutschem Recht legal sind.
Dieses Unternehmen hat die Bilder und Videos Jahrelang unbehelligt und ganz offiziell vertrieben.
Und zu Pornographie: die mag sowohl anstößig, als auch ekelhaft sein. Vielleicht moralisch verwerflich. Jedoch stellt das eigentlich gerade keinen legitimen Strafgrund dar. Ehebruch ist für manche auch ekelhaft und moralisch verwerflich. Dennoch ist es zu Recht schon lange nicht mehr strafbar.
zum Beitrag13.02.2014 , 23:15 Uhr
Die Frage war schon ziemlich früh Gegenstand der Berichterstattung von Telepolis, die auch zum aktuellen Fall berichten:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/155348
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40984/1.html
Wenn Edathy nur die AZOV-Filme/Fotos besessen hat, kann man wohl davon ausgehen, dass kein strafbares Verhalten vorliegt und keine Kinderpornographie i.S.v. § 184b StGB.
Weshalb der Besitz von legalen Dateien den Anfangsverdacht auf Besitz von illegalen Dateien begründen können soll, erschließt sich nicht.
Mit der gleichen Argumentation könnte man dann jemanden der die legale Droge Alkohol zu Hause hat auch verdächtigen, er habe bestimmt auch harte oder weiche illegale Drogen zu Hause.
Da letztendlich auch in vielen Familienalben nackte Kinder zu finden sind, es jedoch gerade bei so einem Besitz nicht auf das Motiv ankommt (ob jemand das sexuell erregt, oder nicht - ob er vielleicht sogar selbst "ermittelt" wie das Tauss behauptet hat) müsste man doch konsequenterweise wohl auch bei diesen Familien nach "härten Sachen" suchen.
zum Beitrag20.09.2013 , 22:55 Uhr
Das Beck offenkundig die Unwahrheit gesagt hat, dass ist in der Tat fatal - und dafür muss er die Verantwortung tragen.
Das jedenfalls die These, man könne das Schutzalter auf 12 Jahre absenken "aus heutiger Sicht unhaltbar" ist, das stimmt hingegen nicht.
Dazu muss man natürlich wissen, dass die Schutzaltersgrenzen in Europa und erst Recht weltweit sehr unterschiedlich sind.
Aus unserer Sicht heraus, müssten dann die Spanier wohl alle Pädokriminelle sein, weil ihr Schutzalter mit 13 Jahren (erst 1999 von 12 auf 13 erhöht) unter dem deutschen Schutzalter liegt. Dort ist also - aus unserer Sicht - Sex mit Kindern legal. Denn Kinder sind nach deutschem Recht alle Personen unter 14 Jahren.
Aus Sicht der Serben, Briten oder mancher amerikanischer Bundesstaatler sind wir in Deutschland wohl die Päderasten - dort liegt das Schutzalter bei 16-18 Jahren. Alles darunter ist sexuellstrafrechtlich gesehen ein Kind.
Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen - und ist individuell nach Person unterschiedlich. Der eine ist eben erst mit 15 oder 16 so weit, der andere schon mit 12 oder 13. Dann kann man an einer undurchlässigen Schutzaltersgrenze Zweifel haben.
Zu erinnern ist auch an die noch gar nicht so lange zurückliegende Diskussion zu der Frage, ob das Strafmündigkeitsalter nicht auf 12 herabgesetzt werden sollte.
Wenn 12-Jährige allgemein von manchen Parteien und Politikern für strafmündig gehalten werden,
sie also die Tragweite ihres Handelns erkennen und dafür zur Verantwortung gezogen werden können sollten, jedoch gleichzeitig behauptet wird, 12-Jährige wüssten generell nicht welche Tragweite sexuelle Handlungen haben, und ob und mit wem sie Sex haben wollen, dann ist das jedenfalls etwas merkwürdig.
zum Beitrag20.09.2013 , 19:49 Uhr
Vielleicht sollten Sie eher auf antworten drücken, dann weiß man auch, wen Sie zitieren. So rein um die Herkunft der Zitate zu verdeutlichen. ;-)
Ja richtig, Chefredakteure haben diese Befugnis. Bei Parteien gibt es Beschlüsse. Denen müsste der V.i.S.d.P. aber zuwiderhandeln, wenn er Passagen umschreibt oder entfernt, um sie seiner Sicht auf die Welt anzupassen.
Es ist aber durchaus so, dass Zeitungen heutzutage viele sehr unterschiedliche Meinungen enthalten. Von einer Monokultur der Meinungen sind viele Zeitungen heutzutage jedenfalls weiter entfernt, als früher - was wohl auch dem Internet geschuldet ist.
Trittin hatte die Befugnis zu inhaltlicher Änderung jedoch gerade nicht, wenn man den von der TAZ befragten Zeitzeugen glauben darf.
Wenn er heute behauptet (was in der Tat nicht sehr glaubhaft ist!) nicht gewusst zu haben, was für einen Inhalt das Programm hatte, dann wäre es dumm, wenn es so wäre. Und in der Tat kritisch zu sehen. Wobei Trittin kein professioneller Redakteur war, was man ihm zugute halten kann.
Natürlich sollte man schon aus Eigeninteresse durchlesen, wofür man hinterher juristisch gerade steht. Auch wenn vielleicht eine gewisse Betriebsblindheit herrscht.
Wenn er es durchgelesen und verstanden hat, aber gedacht hat: "da bin ich nicht mit einverstanden, aber ich muss nicht jede Meinung teilen". Was bleibt dann?
Der Fehler den Sie anführen ist im Übrigen ein anderer, als der der Trittin vorgeworfen wird. Es geht eigentlich darum, dass dieses Text überhaupt im Programm steht - nicht darum ob Trittin den Fehler gemacht hat ihn nicht zu sehen oder zu verstehen. Es wird geradezu so getan, als wäre er selbst der Autor des Textes und habe selbst Kinder missbraucht. Dem ist aber nicht so.
zum Beitrag20.09.2013 , 19:15 Uhr
Tut sie aber offenbar in der Regel nicht. Sonst würde es in ihrer Zeitung keine Meinungsvielfalt geben.
Und - wenn man sich den anderen TAZ-Artikel durchliest - steht darin, dass Trittin gerade nicht die Befugnis hatte, inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Das wäre auch seltsam - denn in Parteien gibt es ja meistens einen Beschluss zu einer bestimmten Formulierung. Es wäre sehr merkwürdig, wenn ein einzelner ohne triftigen Grund (strafrechtliche Relevanz!) einfach die Passagen verändern oder streichen dürfte, die ihm nicht in den Kram passen.
Der jeweilige V.i.S.d.P. des CDU-, CSU-, SPD-, und FDP-Parteiprogramms wird auch nicht einfach die Texte Inhaltlich verändern dürfen, weil er einzelne Passagen nicht mit seiner persönlichen Meinung in Einklang bringen kann.
Es bleibt insofern dabei, dass jemand auch Presserechtlich Verantwortung übernehmen kann, selbst wenn er nicht mit allen inhaltlichen Positionen eines Parteiprogramms zu 100% übereinstimmt und einige Positionen sogar ablehnt. Das ist ja gerade typisch für die Mitglieder einer Partei: dass diese inhaltlich unterschiedlicher Meinung sind, auch wenn jemand bei Veröffentlichungen der Partei juristisch verantwortlich ist - und sein muss, weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist.
zum Beitrag20.09.2013 , 19:00 Uhr
Der Unterschied zwischen Wort und Tat ist Ihnen geläufig?
Wenn eine *Diskussion* über das Für und Wider problematisch ist - müsste man dann nicht sehr viele Meinungen und Diskussionen ganz einfach verbieten, weil sie womöglich einen geistigen Nährboden für etwas legen, was z.B. die Mehrheit - zu Recht oder zu Unrecht - als falsch empfindet?
Wäre es nicht sinnvoller sich auf die Diskussion einzulassen und falsche und nicht überzeugende Argumente als solche zu entlarven?
Wer eine Diskussion nicht führen will, weil er den Gegenstand für "schlecht" hält und als "indiskutabel" kennzeichnet, der wird eben womöglich den Eindruck erwecken in Wahrheit keine oder nicht überzeugende Argumente zu haben.
Dabei gibt es doch genügend schlüssige Argumente für die Aufrechterhaltung des § 176 StGB - jedenfalls im Kern. Denn auch dieser Paragraph hat seine Schwächen, die den Schutz bisweilen ins Gegenteil verkehrt (z.B. wenn es um den Kontakt zwischen 13- und 14-Jährigen geht.)
Wenn es erlaubt und möglich ist, über die Wiedereinführung der Todesstrafe zu diskutieren (z.B. für Kinderschänder - gibt ja welche die dafür sind!) oder darüber, ob Polizisten sich als Folterknechte profilieren sollten - warum sollte es dann verboten sein, über den § 176 StGB zu diskutieren?
Diskutieren heißt nicht, es zu tun - selbst wenn jemand für eine Änderung eintritt. Die Rechtslage ist ja trotz eines Diskurses eindeutig.
Und letztlich: es wird hier um eine 30 Jahre alte, eigentlich innerhalb der Grünen doch längst abgeschlossene Diskussion gestritten. Kein Ruhmesblatt für unsere Gesellschaft, wenn der Aufschrei 30 Jahre später erfolgt. Da müssen sich die damals bereits Volljährigen auch an die eigene Nase fassen.
zum Beitrag19.09.2013 , 19:45 Uhr
Die Vergewaltigung in der Ehe, war, um zeitlich noch etwas ins Jahr 1983 zurückzugehen, wohl Auffassung u.a. der CDU/CSU, genügend durch andere Straftatbestände unter Strafe gestellt.
Die Grünen wollten 1983 - und da war dann auch die SPD so weit - Vergewaltigung in der Ehe als solche in die Straftatbestände § 177 ff. StGB aufnehmen lassen.
Die CDU/CSU hat das u.a. mit der Argumentation abgelehnt, dass Ehefrauen genügend geschützt seien, weil zwar nicht der Straftatbestand der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung einschlägig sei, wohl aber § 240 StGB (also die "normale" Nötigung) und § 223 StGB (Körperverletzung) angewendet werden könnten.
Was natürlich einen niedrigen Schutz für die Opfer bedeutet hat, und niedere Strafen für die Täter, weil andere Strafrahmen einschlägig waren.
1983 ist ja auch eher der richtigere Anknüpfungspunkt, weil die Vorwürfe wegen angeblicher Verfehlungen der Grünen auch in diese Zeit fallen.
Der Unterschied zwischen Grünen und CDU ist allerdings: die CDU hat das Unrecht in Gesetze gegossen, bzw. es unterlassen Gesetze zu ändern und ist den Reformvorhaben anderer Parteien aktiv entgegengetreten.
Die Grünen haben nur diskutiert bzw. gefordert. Sie hatten damals weder die Möglichkeit ihre damaligen Vorstellungen, ob gut oder schlecht, politisch in geltende Gesetze zu gießen - noch haben sie das getan.
Ein Ausschnitt der damaligen Diskussion findet sich z.B. im Plenarprotokoll 10/40 des Bundestages:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/10/10040.pdf#P.2795
zur Drucksache 10/562 der Grünen, die einen Gesetzesentwurf zur Änderung der § 177 StGB eingebracht hatten:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/10/005/1000562.pdf
zum Beitrag19.09.2013 , 17:46 Uhr
@Gast: Sie verwechseln presserechtliche Verantwortung (die irgendjemand übernehmen muss, weil das gesetzlich auch so vorgeschrieben ist!) mit inhaltlicher Übereinstimmung mit den abgedruckten Positionen.
Glauben Sie ernsthaft, jeder der irgendwo als V.i.S.d.P. aufgeführt ist, stimmt mit jedem Satz jedes abgedruckten Inhalts persönlich 100%ig überein und übernimmt damit nicht nur die juristische Verantwortung für etwaige rechtswidrige Inhalte, sondern auch die moralische Verantwortung für alle Inhalte und macht sie sich quasi zu eigen?
Wie ist das denn z.B. bei Chefredaktionen von Zeitungen? Glauben Sie tatsächlich das Ines Pohl, die für die TAZ verantwortlich im Sinne des Presserechts ist, wirklich bei jedem einzelnen Artikel sagen kann "da entspricht jeder Satz zu 100% meiner persönlichen Meinung!"? Und Frau Pohl für jeden Satz den die TAZ-Autoren in die Welt setzen moralisch verantwortlich ist?
Presserechtliche Verantwortung bedeutet, dass der verantwortliche Redakteur dafür Verantwortung übernimmt, dass keine rechtswidrigen Inhalte im Presseerzeugnis enthalten sind, insbesondere solche, die strafrechtlich relevant sind.
Dort endet aber auch die Verantwortlichkeit!
Wäre es anders, würde das nämlich dazu führen, dass ein Presseerzeugnis nur die Artikel enthält, die der Presserechtlich verantwortliche moralisch für gut befundenen hat. Was das bedeuten würde, muss nicht weiter ausgeführt werden.
zum Beitrag18.09.2013 , 18:58 Uhr
Telepolis:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154968
zum Beitrag17.09.2013 , 05:52 Uhr
Es gibt einen Unterschied ob eine bedingungslose Legalisierung von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern gefordert wurde (TAZ),oder eine bedingte (Spiegel).Und welche Bedingungen ggf. formuliert wurden.Wie wäre es,TAZ,wenn das "anrüchige Kapitel" und am besten das gesamte dazugehörige Programm von Euch veröffentlicht wird?Ich will lieber selbst nachlesen und mir ein Urteil bilden,anstatt auf die (Fehl)interpretationen von Redakteuren vertrauen zu müssen.Eine Veröffentlichung wäre sicher auch für andere Leser enorm erhellend. Alles andere ist intransparent.Das Programm ist im historischen Kontext zu sehen und über die Ausgestaltung und das Konzept hinter § 176 StGB kann man durchaus streiten.Das sollte auch erlaubt sein - denn gerade strafrechtliche Normen bedürfen einer Rechtfertigung und müssen hinterfragt werden dürfen. Selbst wenn die Strafbarkeit einer Handlung noch so einleuchtend und noch so selbstverständlich ist bzw. erscheint.In der Berichterstattung geht unter, dass § 176 StGB eine scharfe Schutzaltersgrenze vorsieht.Die liegt bei der Vollendung des 14. Lebensjahres.Eine 13-Jährige,die sexuelle Wünsche ausleben will,kann sich per se nur missbrauchen lassen-denn sie ist sexueller Hinsicht unwiderlegbar unmündig.Folge:Ein 14-Jähriger, der mit seiner 13-Jährigen Freundin schläft, macht sich genauso wegen Kindesmissbrauch strafbar macht, wie ein 35-Jähriger. § 176 StGB ist auf Täterseite altersunabhängig. Ab 14 darf ein Jugendlicher auch mit 40-Jährigen. Denn dann ist er dejure reif.Falls doch nicht, müsste der 40-Jährige das erkannt und ausgenutzt haben-nur dann greift § 182 StGB. Eine starre Altersgrenze wird nicht unbedingt der Lebenswirklichkeit gerecht. Überhaupt: in anderen Ländern gelten u.a. andere Schutzaltersgrenzen-mal sind sie niedriger, mal höher angesiedelt. Mal wird (zusätzlich) auf Altersunterschiede abgestellt. Weshalb sollte die deutsche Regelung dann indiskutabel und richtig sein?
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