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07.01.2024 , 15:18 Uhr
Es ging beim (deutschen) Urheberrecht allerdings auch nie hauptsächlich oder nur darum, das Persönlichkeitsrecht der Künstler zu schützen. Es ging auch immer schon darum, dem Urheber einen angemessenen monetären Anteil der Erlöse aus der Nutzung seines geistigen Eigentums (über den Rechtsweg) zugänglich zu machen.
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