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26.10.2016 , 12:32 Uhr
Bruch des Grundgesetzes und der Europäischen Verträge. CETA -Widerstand in Kanada.Mobilisiert die Bundesländer und die Landtagsabgeordneten. E s ist noch nicht zu spät. Klagen gegen CETA wegen Verfassungsbruch! Eingriff in die Rechte der kanadischen Provinzen und deren Regierungen.Anwälte argumentieren in ähnlicher Weise wie WallonienDas was ich vermute habe. und was im Kern die gerade veröffentlichte Kanadische Verfassungsbeschwerde anführt. Diese berührt die kritischen Punkte und erhebt die Einwände, die u.a. nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch die Bundesländer hätten erheben müssten, denn de facto, so sagen die Kanadier werden praktisch alle staatlichen Dienstleistungen, die Bildung und Kultur, einschließlich der Universitäten dem freien Wettbewerb ausgeliefert und es wird ein Vorrang den privaten Anbietern und Investoren eingeräumt. Die kanadische Verfassungsbeschwerde führt das unter Punkt 4 auf:"4) verschiedene Artikel von CETA verletzen die in der Verfassung verankerten Rechte der Charta der Rechte und Freiheiten, und sie setzen die Garantien ausser Kraft die Kanada befähigt( ermächtigt), Programme in den Bereichen Gesundheit,Bildung, Soziale Dienste und Öffentliche Dienstleistungen(Daseinsvorsorge) durchzuführen, sie implizieren die Eliminierung/(Verbot) von Subventionen, die Alleinzuständigkeiten und von staatlichen Unternehmen der Öffentlichen Wohlfahrt. Kurzum, der Vertrag betont( setzt) die Rechte ausländischer Investoren über die der Kanadischen Verfassung und der kanadischen Bürger."http://www.globalresearch.ca/breaking.../5552702
zum Beitrag15.12.2015 , 18:11 Uhr
Nationalhymne im Grundgesetz verankern, Burka-Verbot, Integrationsverpflichtungsgesetz!
Das sind Gesten der Anbiederung gegenüber den Populisten von Rechts und Anheizen der Stimmung in der Flüchtlingsproblematik: Abgesehen davon, die Bundesrepublik hat die Charta für Minderheitensprachen des Europarates ratifiziert. Dann sollten mindestens Versionen in Sorbisch, Dänisch, Saterländische und Friesisch vorgelegt werden. Bisher haben Sprecher dieser Minderheitensprachen wie wir alle die Nationalhymne auch ohne Verankerung im Grundgesetz gesungen. Will die CDU einen Sprachenstreit provozieren?
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