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14.12.2023 , 18:19 Uhr
... sogar ganz allgemein gesehen wird diese besondere völkerrechtliche Thematik der 'Ungesetzlichen Kombattanten' und ihrer Abgrenzungsdefinitionen ... natürlich gerade jetzt ... scheinbar intentional gemieden ... was angesichts der geopolitischen Verstrickungen nur zu gut verständlich zu sein scheint ...
zum Beitrag14.12.2023 , 13:06 Uhr
... ich möchte höflich noch eine ganz allgemeine völkerrechtliche Frage hinzufügen ...
... als ungesetzliche Kombattanten (auch ungesetzlicher, illegaler oder irregulärer Kombattant bzw. Kämpfer; engl. unlawful combatant, illegal combatant, unprivileged combatant) werden im internationalen Recht Personen bezeichnet, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen ... für den Fall, dass sie in die Gewalt des Feindes fallen, ist ihr rechtlicher Status nicht in den Genfer Konventionen definiert und kriegsvölkerrechtlich umstritten ... die Unterscheidung von der Zivilbevölkerung ist im Einzelfall schwierig ...
... ist das richtig ... ??? ... welcher Völkerrechtler möchte das ganz allgemein beantworten ... ??? ...
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