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06.12.2023 , 06:12 Uhr
Das Problem besteht ja schon im Aufenthaltsrecht allgemein. Alleinerziehende mit befristeter Aufenthaltserlaubnis haben nicht die Möglichkeit zu Hause zu bleiben, komme, was wolle, wenn der Aufenthaltstitel alle zwei Jahre verlängert werden muss.
Die Einbürgerung kann stattfinden, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Dann ist das Einkommen höher.
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