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09.09.2024 , 18:47 Uhr
Nun ja, von einer Polizeipräsidentin Barbara Slowik erwartet niemand ernsthaft, dass sie sich dazu herablassen würde, eine rassistsiche Polizeikontrolle auch als solche zu benennen? Der Korpsgeist der Polizei, gleichwie ob in den USA, oder eben in Berlin, reicht durch alle Ebenen und Dienstgrade, bis hinauf zur Spitze. So funktioniert solche Repressionsbehörden. Es ist gut, wenn die taz darüber berichtet, auch wenn ein Kulturwandel bei den Behörden nicht erwartet werden darf.
zum Beitrag09.09.2024 , 18:37 Uhr
Den Begriff des "Freitodes" als einen "Scheißeuphemismus" zu bezeichnen halte ich für problematisch: unstreitig gibt es Menschen die in tiefer Verzweiflung ihr Leben beenden- aber nimmt die Verzweiflung ihnen das Recht hierzu und sind wir dazu berechtigt, ihnen den freien Willen abzusprechen?
Ich denke: nein! Es gehört zur Autonomie des Menschen zu sagen, aus welchen Gründen auch immer, dieses (ihr/sein) Leben nicht weiter ausfüllen zu wollen oder ausfüllen zu können. Jene die weiter ihr Leben leben und damit dann auch mit dem (vorzeitigen) Tod eines anderen Menschen, sind nicht nur traurig, sondern mitunter auch wütend- das ist ebenso legitim.
Suizidalität und Suizid zu einer Krankheit, bzw. Folge einer Krankheit zu erklären, wie es die Autorin des Kommentars tut, pathologisiert unnötigerweise Menschen und spricht ihnen letzlich eine freie Willensentscheidung ab.
zum Beitrag02.09.2024 , 06:11 Uhr
Völlig an der taz vorbei gegangen zu sein scheint die kraftvolle Demonstration in Dresden, nur zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 600 und 700 Menschen zogen durch Dresdens Neustadt und das Hechtviertel. Viele von ihnen vermummt, Pyrotechnik zündend, die sächsischen Polizeikräfte zwar mit massiven Kräften vor Ort, aber sich weitestgehend zurück haltend. Schade, dass die Hauptstadt - taz so eine Demo zu übersehen scheint.
rdl.de/beitrag/kra...-noch-am-wahlabend
zum Beitrag31.03.2024 , 07:50 Uhr
Und in Bayern versucht die Bayrische Landeszentrale für neue Medien (BLM) auf finanziellem Weg das seit 37 Jahren existierende Freie Radio "Radio Z" kalt zu stellen: der existentiell nozwendige Zuschuss für die Sendekosten wird kurzfristig um 30.000 € gekürzt! Man verlänget einerseits die Genehmigung für die Nutzung der Frequenz, andererseits kürzt man den Zuschuss in einer Höhe, so dass der Sendebetrieb ggf. eingestellt werden muss!
zum Beitrag01.12.2023 , 17:00 Uhr
Es wäre noch zu fragen ob die Göttinger Verwaltung sich gewagt hätte auch eine Villa zu umzäunen? Der Umgang mit Menschen in prekären Lebenslagen war zuvor, damals und ist heute vielfach von Missachtung grundlegenster rechtlicher Positionen geprägt. Gut, dass die Familie vor Gericht zog, hoffentlich klagt sie sich noch eine Geldentschädigung für die illegale Aktion ein, auch wenn die Stadt eigentlich von sich aus allen Betroffenen einen üppigen Betrag freiwillig zahlen sollte. Leider lerne Mizarbeiter*innen in Verwaltungen vielfach nur dann, wenn Gerichte die Behörden zu Zahlungen verurteilen. Und selbst das gilt nur beschränkt.
zum Beitrag27.11.2023 , 07:07 Uhr
Innerhalb der Logik dieses juristischen Systems scheint mir mehr für die Argumentation des Landgerichts als jene von Dr. Rath zu sprechen, was nichts an der Notwendigkeit ändert, die Entscheidung des Gerichts zu skandalisieren. Von (i.d.R. wertkonservativen bayrischen) Richter*innen zumindest implizit zu erwarten, dass sie ihre Einstellungen, welche deren Entscheidungen (mit-)prägen, über Bord werfen, scheint mir eher lebensfremd.
Zielführender erscheint mir, auf eine Veränderung der bestehenden Rechtslage und der ihr zugrunde liegenden Verhältnisse hinzuwirken.
Der Protest der Letzten Generation ist, abgesehen davon wie ihn nun Gericht eines Tages höchstrichterlich bewerten mögen, essentiell für unsere Gesellschaft, denn ohne ihre Aktionen würde vermutlich wesentlich weniger über die Klimakatastrophe berichtet, diskutiert und (hoffentlich) dann auch gehandelt!
zum Beitrag