Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
23.11.2023 , 13:17 Uhr
Interessant ist ja auch, dass das Gericht Urteilt, dass Zeugnisse mit einem solchen Vermerk nicht gleichwertig sind gegenüber notengleichen Zeugnissen in Bezug auf den NC an Hochschulen.
Weiter - und das fehlt in diesem Beitrag - sind allerdings Legastheniker:innen auch die primäre Gruppe die das nicht-bewerten von Leistungen betrifft. Bei allen anderen Beeinträchtigungen greift i. d. R. der Nachteilsausgleich und der ist nicht betroffen von der Vermerk-Regelung, da dort regulär bewertet wird. Auch zu diesem Schluss kommt das Gericht (wiederholt).
zum Beitrag