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19.10.2023 , 11:11 Uhr
Eine sensible und fachlich fundierte Feststellung des Sachverhalts bezüglich Geschlechtsidentität und insbesondere Geschlechtsdysphorie wäre kein Problem. Die aktuell geforderten Gutachten sind allerdings weder sensibel noch fachlich fundiert.
Sie fragen zum Beispiel, woran die Betroffenen denken, wenn sie masturbieren, was das Verhältnis zu deren Eltern ist, und bitten, Bälle zu werfen, damit sichbar sei, ob geworfen wird wie eine Frau oder wie ein Mann. Zusätzlich dazu basieren sie häufig auf einem völlig veralteten Rollenbild, z.B. könnte einer binären trans* Frau ihre Identität in Abrede gestellt werden, wenn sie ohne Make Up zum Termin erscheint.
Auch Nichtbinärität existiert aus Sicht vieler Gutachter*innen unabhängig von der Faktenlage nicht, sodass eine Festanstellung von Geschlechtsdysphorie bei nichtbinären Personen, die operative Behandlung benötigt, oft schlichtweg nicht möglich ist.
Diese unwissenschaftlichen, grenzüberschreitenden Gutachten kosten bis zu zweitausend Euro.
Zusätzlich dazu geht es bei der Klage nicht darum, ob Gutachten möglich oder sinnvoll sind, sondern darum, ob trotz festgestellter Geschlechtsdysphorie die Krankenkasse eine Zahlung auf Basis der Nichtbinärität ablehnen darf.
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