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07.10.2023 , 00:14 Uhr
Sobald Sie irgendwo angestellt sind, können Sie nicht in der KSK sein und zählen auch nicht mehr als selbstständig. Für die KSK muss die künstlerische Tätigkeit ihr Haupterwerb sein. Das Einkommen ist leider wirklich so niedrig im Durchschnitt.
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