Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
27.08.2023 , 14:34 Uhr
Väterrechte-Unsinn? Hat ein Vater nur Pflichten?
zum Beitrag26.08.2023 , 22:48 Uhr
Und ich Stelle mir vor, wie eine Mutter ständig den Kalender im Blick hat, damit das Kind nicht aus Versehen mal über 49% beim Vater ist und sie sich am Barunterhalt beteiligen müsste...
zum Beitrag26.08.2023 , 22:39 Uhr
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich erst schlau machen und nicht losbrüllen! Nicht der Umgang ist beschränkt, sondern erst bei genau hälftiger Aufteilung des Umgangs sind beide Elternteile gleich, natürlich vom jeweiligen Verdienst abhängig, Barunterhaltspflichtige. Bedeutet: Jeder Vater, der seine Kinder nur bis zu 49% betreut, zahlt vollen Unterhalt plus!!! alle Kosten, die zusätzlich während des Aufenthalts der Kinder durch eben diese, entstehen. Hört sich nicht unbedingt nach Unterhaltslast an, oder? Ärgern tut es wahrscheinlich ziemlich jeden dieser Väter aber es ist es ihnen Wert, dafür am Leben ihrer Kinder Teil zu haben! Wenn das jetzt Unruhe in ihr Verhältnis bringt, ist das völlig Wurscht, solange sich die Kinder darüber freuen können, dass sie sowohl bei Mama als auch bei Papa Liebe und Geborgenheit bekommen!!!
zum Beitrag26.08.2023 , 07:14 Uhr
Ist schon interessant, was man alles so für Meinungen liest. Die armen Mütter, die nach einer Trennung völlig verarmen und die bösen Väter, die gerne weiterhin für ihre Kinder da sein möchten um an ihrem Leben teilzuhaben, dafür weniger zahlen möchten. Da ist es doch erstaunlich, dass es "intakte"Familien gibt, in der beide Elternteile freiwillig arbeiten gehen. Da sollte man schnell die Kinder rausholen, um die sich ja anscheinend keiner kümmern kann!? Warum ist denn immer nur der Barunterhaltspflichtige der Buhmann? Wieso wird es meistens so hingestellt , als wenn der böse Vater einfach die Familie verlassen hat? Vielleicht sind ja auch ganz selten mal die Frauen schuld? Wenn sie sich nen Neuen sucht und den Alten vor die Tür setzt, muss dieser genau so in ein kleines Loch ziehen und Unterhalt wie der Vater, der die Mutter betrogen hat und Zack, stecken beide in der gleichen Schublade. Viele meiner Kollegen sind erschrocken, was die Düsseldorfer Tabelle getrennt lebenden Vätern abverlangt und haben drüber nachgedacht ihre Kinder schnell wieder zurück zuschieben, weil sie sich die ja gar nicht leisten könnten... Es gibt auch genug Familien, in denen sich Geschwister ein Zimmer teilen, weil einfach kein Geld für ne grössere Wohnung da ist. Geht irgendwer dagegen an? Möchte ein getrennt lebender Vater das Wechselmodell umsetzen, ist eine Grundvoraussetzung, dass er jedem Kind ein eigenes Zimmer bieten kann... Das viele Väter nicht Mal Mindestunterhalt leisten können, liegt oft auch daran, dass sie schlicht weg zu wenig verdienen. Es sind nicht nur die Mütter, die oft nicht die 2000 € aus Buschmanns Beispiel verdienen, sondern auch nicht jeder Vater ist Profi-Fußballer oder Bankmanager! Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Obwohl meine Kinder bei der Trennung schon 13 Jahre alt waren, war viel Verständnis für die Mutter da, dass sie nicht arbeiten kann, weil sie sich um 2 "Kinder" kümmern muss, die fast täglich erst um ca. 16 Uhr aus der Schule zurück waren.
zum Beitrag25.08.2023 , 15:52 Uhr
Also ist es in Ordnung, dass wie in meinem Fall, die Kinder gerne ca.47 % des Monats bei ihrem Vater wohnen dürfen und dieser zusätzlich zum vollen, vom Gericht beschlossenen Unterhalt, für diese Zeit nochmal Nahrung, Strom, Heizung, Sprit für die Kinder zahlt? Dadurch werden die jenigen Väter finanziell "belohnt", die nur den Unterhalt zahlen. Verstehe auch nicht, wieso die Mutter deswegen finanzielle Notlagen erleidet, sie braucht doch in der Zeit die Kinder nicht zu verpflegen, hat das Geld dafür aber durch die Unterhaltszahlung bekommen.
zum Beitrag25.08.2023 , 15:41 Uhr
OK, nochmal gelesen, falsch verstanden...
zum Beitrag24.08.2023 , 19:44 Uhr
Solange die Betreuung nicht genau 50:50 aufgeteilt ist, muss der Unterhaltszahlende zur Zeit immer den vollen Unterhalt zahlen. Bedeutet: Egal ob der Unterhaltszahler sich gar nicht um seine Kinder kümmert, alle 14 Tage am Wochenende mal nen Stadtbummel mit Eisessen organisiert oder die Kinder bis zu 47/48 % sogar bei ihm Wohnen, er zahlt immer den vollen, meist vom Gericht festgelegten Unterhalt. Im letzten Fallbeispiel müssen die Kinder aber auch beim Unterhaltszahler versorgt werden, also hat der stark betreuende Unterhaltszahler weniger Geld.
zum Beitrag23.08.2023 , 22:50 Uhr
Irgendwie habe ich ständig das Gefühl, dass die Kommentare von Kinderlosen erstellt werden. Gleiches gilt für Politiker und Verbandsvorstände, die mit teilweise dummer Kritik an den Vorschlägen rummeckern. Meine Zwillinge waren 13 als ich mich von ihrer Mutter getrennt habe. (waren nicht verheiratet) Habe dann 5 Jahre gerichtlich, auch auf Wunsch der Kinder und mit Unterstützung des Jugendamtes und Empfehlung der Verfahrensbeiständin der Kinder, um das Wechselmodell gekämpft. Dank Corona hat sich alles in die Länge gezogen, bis die beiden letztendlich Volljährig waren. Ich habe lange nach einer Wohnung gesucht, in der beide Kinder ein eigenes Zimmer haben, das sie selber eingerichtet haben. Leider hat sich meine Ex nur auf knapp 47% Betreuung durch mich eingelassen. Das allerdings ziemlich schnell, auf Druck des Jugendamtes. Weil kein volles Wechselmodell, musste ich so weiter den vollen Unterhalt zahlen. Ich hätte gerne Weiterhin meinen Obolus gegeben, damit die Mutter und die Kinder ihre Wohnung nicht hätten Wechseln müssen. Trotzdem kann ich nicht verstehen, das ich bei anderen Dingen doppelt zahlen musste: Die Kinder haben für die Zeit bei mir keinen Sack Kartoffeln und auch keinen Laib Brot mitgebracht, war doch durch den Unterhalt bezahlt! Und meine Ex brauchte sich um die Verpflegung nicht kümmern, hat also gespart. Auch zum Duschen sind sie nicht bei Mama gewesen, wieder gespart! Strom, Heizung! Spritkosten zum Transport zu Freunden und zum Training, Taschengeld wenn die beiden ins Kino oder mit Freunden ne Pizza essen wollten alles doppelt bezahlt! Sicher gibt es Väter die nicht zahlen,, finde ich auch nicht richtig aber es gibt mit Sicherheit noch mehr Väter wie mich! Auch gibt es Väter, die kein Interesse an ihren Kindern haben die Zahlen aber auch nur einmal Unterhalt! Es wäre auch keine Entlastung, sondern eine Verringerung der Doppelbelastung! Bin auch nur Handwerker! Die Kinder halten übrigens trotz Volljährigkeit an der Umgangsregelung fest!
zum Beitrag23.08.2023 , 22:05 Uhr
Danke! für den letzten Absatz. Genau so sieht es aus. Aus dem Grund ist es bei uns, trotz Wunsch der damals 13 Jährigen Kinder und Empfehlung des Jugendamtes, nicht zum Wechselmodell gekommen. Solange meine Betreuung nicht über ca. 47% hinaus ging, hatte meine Ex kein Problem damit, dass die beiden fast! den halben Monat bei mir gewohnt haben, denn so musste ich weiterhin den vollen Unterhalt zahlen.
zum Beitrag23.08.2023 , 12:34 Uhr
Und die 5% Väter die ihre Kinder abholenund eventuell auch zu 30 - 40 % betreuen haben eben Pech, dass sie in der Minderheit sind und haben dafür deswegen keine Anerkennung verdient???
zum Beitrag