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24.10.2014 , 11:45 Uhr
Die Äußerungen hier geben Anlass zur Klarstellung : Wer mehr als 1,0 ng/ml THC im Serum (!) hat, handelt zunächst einmal ordnungswidrig nach § 24 a Abs. 2 StVG mit der Folge , dass die Fahrerlaubnis bestehen bleibt und "nur" ein Fahrv e r b o t von einem Monat mit Bussgeld ab 500,- € verhängt werden . Während des Bußgeldverfahrens oder spätestens danach leitet die Führerscheinstelle ein Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ein, in dessen Verfahren die Fahrerlaubnis d a u e r h a f t entzogen wird. Dieses Verfahren gilt seit gestern (leider) bundeseinheitlich bei Werten ab 1,0 ng/ml ! Wiedererteilungsantrag frühestens nach einem Jahr, wenn Abstinenznachweis für das Jahr vorliegt und die MPU bestanden wird.
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