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18.10.2014 , 14:48 Uhr
Nur weil es, seit circa ziemlich genau nach 13.8.1961 parteipolitischer Konses in der Bundesrepublik wurde, den anderen postfaschistischen Staat als "Unrechtsstaat", "Zone", "SBZ" zu bezeichnen, heißt das noch lange nicht, dass das "unkompliziert" von statten ging. Wer diesen Begriff verwendet, akzeptiert durch die Hintertüre auch, dass zwischen Kaiserreich und BRD eine Kontinuität des Rechtsstaates gab, welcher von den "rotgelackten Faschisten in der Ostzone" aufgebrochen wurde. Immer darauf achten, was woher kommt, auch beim Geisterfahren.
zum Beitrag18.10.2014 , 13:31 Uhr
Arcy Shtoink, was verstehen Sie unter Geisterfahrerargumentation? Wo habe meine "Scheinwerfer" auf einen Begriff und dessen Verwendung gerichtet.
Und ausserdem durfte ich nicht nie Wagenburgen oder besetzten Häusern wohnen, deshalb ist mir das auch - in toto - völlig fremd.
zum Beitrag18.10.2014 , 11:35 Uhr
Enkelmann, who? Es ist eine Auseinandersetzung um die Hegemonie von Begriffen. Heinrich Lübke benutzt "Unrechtsstaat" in seiner 1963er Ansprache zum 10jährigen Jubiläums des Juniaufstandes. http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/297462/publicationFile/8836/proklamation1953.pdf
Unrechtsstaat ist ein stramm rechts-konservativer Kampfbegriff, in welchem sich antikommunistisch gewendete Sozialdemokraten auch zurecht gefunden haben. Ich verstehe wohl sehr gut, warum Bündnis 90 und Ost-SPD das im Vorwort eines Koalitionsvertrages haben wollen. Enkelmanns Standpunkt ist in dieser Hinsicht jedoch nur schwerlich als Nonsens zu bezeichnen.
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