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14.10.2014 , 01:04 Uhr
Huch? Die taz ist für internationale Schiedsgerichte (als die EU), die finsteren internationalen Investoren gegen demokratische, vor nationalen Gerichten nicht zu beanstandende Entscheidungen helfen? Das ist doch böse, böse, böse und untergräbt die demokratische Souveränität!
zum Beitrag14.10.2014 , 00:39 Uhr
Ach, Frau Oestreich, wenn man keine Ahnung hat ...
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei verschiedene Dinge. Der Freibetrag ist verfassungsrechtlich geboten, weil das Existenzminimum der Kinder steuerfrei gestellt sein muss.
Zudem liegt der Freibetrag auch in der Steuersystematik begründet. Wenn man durch mit dem Einkommen steigende Steuersätze erreichen will, dass starke Schultern mehr tragen, muss man auch berücksichtigen, wenn die starken Schultern doch nicht ganz so stark sind, wie es auf den ersten Blick scheint. Ein Paar mit 150.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern ist eben weniger Leistungsfähig als eines mit gleichem Einkommen, aber ohne Kinder. Man könnte natürlich das Steuersystem auf eine Flat-Tax umstellen und für alle den gleichen Steuersatz verlangen, das fände aber wahrscheinlich nicht nur ich ungerecht.
Das Kindergeld dagegen ist eine Sozialleistung, damit Eltern für jedes Kind eine Mindestsumme bekommen, auch wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, als dass sie die gleiche Summe über den steuerfreibetrag erhalten würden. Und bei Hartz-IV-Empfängern ist das Kindergeld ja schon durch die Hartz-IV-Leistungen für die Kinder abgedeckt, die genau für das Existenzminimum gedacht sind.
zum Beitrag