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21.05.2023 , 17:09 Uhr
Ich verstehe ihren 30 Tage Einwand nicht. Was glauben Sie, wieviel Zeit ein:e Gutachter:in in einem Strafverfahren hat, sich ein "vollumfängliches" Bild von einer/m Tatverdächtigen zu machen und die Entscheidung pro/kontra Maßregelvollzug fällt? Haben Sie schon einmal ein Gerichtsgutachten gelesen, welches über für und wider einer Anordnung zur Betreuung Auskunft geben soll?
Hinweis: Die wenigsten dieser Gutachter:innen sehen ihre Patient:innen überhaupt.
zum Beitrag21.05.2023 , 16:58 Uhr
" Es regt mich auf! "
Mich regt auf, wenn offensichtlich der Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden wurde. Eines von beiden muss es sein. Anders ist nicht zu erklären, dass nach 2 Wochen geschlossene Psychatrie und der innerhalb 1 Stunde genau geplante Ablauf bei Ihnen dazu führt, den Ruf nach Notarzt und erneuter Einweisung zu tätigen.
Wenn die junge Frau nicht klar genug war, eigene Entscheidungen zu fällen, hätte man Sie gar nicht erst aus der Einrictung enlasssen dürfen.
Hier sitzt in meinen Augen eindeutig der falsche auf der Anklagebank.
zum Beitrag