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31.08.2013 , 12:55 Uhr
Ergänzung zu Ihrem letzten Absatz: Genau das sind die Honeypots,die ich meine. Daß sie eingesetzt werden, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2010 (wenn ich mich Recht entsinne). Damals wurde die Leipziger Loggingfirma Ipoque von der Loggingfirma Guardaley beim Anbieten von Files erwischt,was nach ihrer eigenen Argumentation ja wirklich nur möglich sei,wenn die Leipziger das Werk selbst angeboten,d.h. einen Honeypot benutzt haben. Mir ist allerdings unklar,wie es sein kann,daß die Firmen sich gegenseitig erwischen konnten. Denn dazu hätten ja beide auf das gleiche Werk angesetzt sein müssen,was irgendwie unwahrscheinlich ist.
zum Beitrag31.08.2013 , 12:49 Uhr
Es werden deswegen so gerne Pornos abgemahnt,weil man davon ausgeht,daß die -vornehmlich männlichen- Konsumenten Frau und Familie haben und daher kein Interesse daran besitzen, daß diese davon erfahren. Ergo ist der Anzahl der Sofortzahler bei dieser Gruppe am höchsten.
zum Beitrag31.08.2013 , 12:47 Uhr
Den Upload auf Null stellen ist aus 2 Gründen sinnlos:
a) bei fast allen Filesharingprogramme bewirkt die Einstellung des Uploadwertes auf 0kb genau das Gegenteil dessen,was man bewirken will. D.h. die Programme bewerten diese Einstellung nicht als "Nichts hochladen!",sondern als "Keine Bremse, volles Tempo!".
Wenn man wirklich keinen Upload will,muss man zu einem sogenannten No-Upload-Mod greifen. Das sind Versionen die tatsächlich nichts hochladen. Hier ist es zudem wichtig,daß der No-Upload-Mod tatsächlich keine Daten herauslässt,weil nicht nur der tatsächliche Upload strafbar ist,sondern schon der Versuch,dies zu tun. Und hier sind auch einige (!) No-Upload-Mods kritisch,weil die zwar den Upload selbst blockieren, aber die Sharing-Liste (d.h. die angeblich zum Upload angebotenen Files) in die Welt hinausposaunen. Im Urheberrecht nennt sich die Klausel des §97 UrhG dazu "Der Versuch ist strafbar.".
b) Das Grundprinzip des Filesharings ist es, daß was man gerade runterlädt,auch gleichzeitig anzubieten. Dies funktioniert bei den No-Upload-Mods zwar nicht, hindert die Abmahner aber nicht, diese trotzdem abzumahnen. Sie stellen einfach Honeypots auf (=Fallen) und schauen dann,wer denn versucht,das Werk von dort runterzuladen. Aufgrund des o.g. Grundprinzips werden dann die Downloader des gleichzeitiges Uploads beschuldigt. Schaut man sich mal den Leistungskatalog der Loggingfirmen an,finden sich diese Honeypots auch darin, ich denke mir das also nicht aus.
zum Beitrag