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16.03.2023 , 13:50 Uhr
Dem ist entschieden zu widersprechen. Das Bemühen um den Täter hat bereits höchste Priorität, nicht umsonst ist die Resozialisierung das selbst erklärte Ziel allen Strafvollzugs. Zudem ist es unglaublich anmaßend, das Strafbedürfnis der Gesellschaft pauschal als Rache zu diffamieren. Neben der Bemühung um den Täter gibt es auch weitere Straftheorien, welche die Sühne des Täters und die Prävention weiterer Taten in den Vordergrund stellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt wohl der Vereinigungstheorie. Demnach geht es bei Strafe auch um den Schutz der Gesellschaft vor sozialschädlichen Verhalten. Daneben dient Strafe auch der Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
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