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23.09.2014 , 16:21 Uhr
Dann haben Sie eine einseitige Weltanschuung, die mit einem friedlichen Zusammenleben nicht vereinbar ist und daher auch nicht Grundlage unserer Gesellschaft werden kann.
Im Übrigen verbietet Ihnen niemand, irgendetwas anzusehen. Die Forderung geht gerade ins Gegenteil: Andere sollen nicht gezwungen werden, sich etwas anzusehen - insbesondere nicht Kinder.
zum Beitrag23.09.2014 , 15:43 Uhr
In Ihrem Beispiel verwechseln Sie jetzt das Recht auf die Achtung der Meschenwürde und die Religionsfreiheit. Die Verhältnisse zwischen Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sehen natürlich wieder anders aus. Im Übrigen habe ich nicht von MIR geredet, sondern von den Wertmaßstäben des Grundgesetzes, das Ihnen so am Herzen liegt.
Ich kann Sie aber beruhigen: Die Meinungsfreiheit wird auch nicht abgeschafft. In Ihrer Welt wird sich überhaupt nichts ändern. Im Grunde wird nur das bestehende Gesetz in die Realität umgesetzt. Solange Sie also Ihre Selbstbestimmung, Identifikation und Partizipation nicht aus dem Vorhandensein sexistischer Webung herleiten, sind diese Gefühle überhaupt nicht betroffen.
zum Beitrag23.09.2014 , 14:52 Uhr
Was genau ist Ihre Aussage?
Dass die bestehenden Missstände sich gegenseitig rechtfertigen?
Dass ich mir nicht aussuchen darf, wofür ich mich einsetze, sondern Ihrer Schwerpunktvorgabe folgen muss?
Oder dass die aufgezählten Verhältnisse gar keine Missstände sind?
zum Beitrag23.09.2014 , 14:00 Uhr
"Meinungsfreiheit wird hier nur als Rechtsbegriff gedacht und nicht Wert einer demokratischen Gemeinschaft."
Ja, das liegt daran, dass die Meinungsfreiheit ein juristischer Begriff IST - wer hätte das gedacht - und als solcher in ein System mit den anderen Rechten in einer demokratischen Gemeinschaft gebracht werden muss. Es gibt ja nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit.
"Erklären Sie doch mal, warum eine Verletzung der Menschenwürde es rechtfertigt, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung einschränken sollte?"
Das kann ich Ihnen erklären. Dass ich das überhaupt muss, ist ein anderes Problem. Der erste Satz unseres Grundgesetzes überhaupt besagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist. Das heißt sie kann auch nicht von der Meinungsfreiheit verdrängt werden, weshalb sie sich auch auf offener Straße nicht von jedem beleidigen lassen müssen. Ganz einfach, oder? Die Meinungsfreiheit hingegen tritt u.a. hinter die Menschenwürde zurück, kann also durch sie eingeschränkt werden. Auch das steht im Gesetz.
Ich kann mir vorstellen, dass es für Sie schrecklich ist, dass die Menschenwürde anderer in Deutschland mehr wiegt als die Meinungsfreiheit. Auch würde ein Verbot sexistischer Werbung Sie ganz erheblich in Ihren Grundrechten einschränken und der Eingriff ist nahezu nicht zu rechtfertigen. Aber welch große Opfer bringt man nicht für "Werte unserer demokratischen Gemeinschaft".
zum Beitrag