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16.09.2014 , 15:27 Uhr
Was mein Sie mit „Unsinn“? Könnten Sie Ihre Aussage konkretisieren? Ich habe doch ausdrücklich von Hass-Entäußerungen gesprochen und nicht von Körperverletzungen.
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz konzentriert sich auf drei Aspekte: auf die Holocaustleugnung, auf persönliche (!) Beleidigungen von Privatpersonen und auf den Aspekt „Volksverhetzung“, ein völkischer Begriff, der aus dem Begriff „Aufstachelung zum Klassenhass“ hervorgegangen – einem Verbot, das ganz klar nicht gegen die Herrschenden, sondern gegen die Beherrschten gerichtet gewesen ist.
zum Beitrag16.09.2014 , 15:15 Uhr
Ich denke, wenigstens Sie sollten sich mit meiner Argumentation auseinandersetzen?!
Ihre Interpretation von Meinungsäußerungen, die als Hass-Rede bezeichnet werden müssen, hat nichts mit dem zu tun, was die rechtsstaatliche Demokratie des Grundgesetzes auszeichnet; sie entspricht vielmehr autoritärem Denken.
Ihre Bemühung, den Gewaltbegriff für Ihre Zwecke der Unterdrückung von Äußerungen zu instrumentalisieren, die aus dem Munde oder der Feder von Unterdrückten kommen, verrät Ihren Standpunkt.
Wie ich es in meiner "Blueprinttheorie" nachgewiesen habe, "verzerrt auch der Hass auf das Unrecht die Züge" (BB), ist doch der Hass oftmals die einzige Waffe der Unterdrückten - wohingegen die Unterdrücker immer cool bleiben können, besitzen sie schließlich die publizistische und die materielle "Gewalt" (Medien, Kirche, Polizei, Militär etc.) , um die Hassenden wirkungsvoll unterdrücken zu können, was sie denn auch tun.
Diese unwiderleglichen Erkenntnisse auf den hier verhandelten konkreten Fall des zionistischen Staatsterrorismus gegenüber den Ohnmächtigen in seinen beiden Besatzungszonen bezogen: wenn sich in Deutschland Araber und Unterstützer der Palästinenser in Hassreden Luft machen, dann ist das ein Akt ihrer Ohnmacht und ihrer daraus resultierenden Verzweiflung - und kein Straftatbestand.
Persönliche Frage: Haben Sie noch nie eine Hass-Entäußerung gemacht?! Wenn Ja: chapeau!
Wenn Sie das in Ihrem Bekanntenkreis verkündeten, dann würde man Sie bald als Heiligen verehren; wir Hassenden jedenfalls müssen lernen, dass Hass nicht die Waffe ist, mit der man dem Unterdrücker das Unterdrücken verleiden kann!
zum Beitrag15.09.2014 , 22:00 Uhr
@Dhimirty: was meinen Sie mit "Unsinn"? Könnten Sie Ihren Nichtaussage konkretisieren?
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit scheint Ihnen zu gefallen? Sie beschränkt sich auf die Holocaustleugnung - weltwei ein Phänomen an Unterdrückung - auf Beledigungen, was ich akzeptiere und auf das Nazi-Verständnis von "Volksverhetzung", eine Metapher, die aus der Aufstachelung zum Klassenhass hervorgegangen ist, gegen die Sie wohl auch sind?!
zum Beitrag15.09.2014 , 19:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Hillenbrandt: das "Verstörende", das Sie für sich konstatieren, besteht anscheinend darin, dass die von Hassreden Betroffenen und nicht die "Anständigen" zur Demonstration aufgerufen haben?
Aber ist das nicht mehr als normal?!
Und ist das nicht vielleicht auch ein Zeichen dafür, dass die "Anständigen" die zionistische Politik gegenüber den unterdrückten Arabern in ihren beiden Besatzungszonen mehr als „unanständig“ finden?
Meine Kernthese aber lautet: die Gleichsetzung der legitimen (!) und legalen Entäußerungen von Fremdenhass - hier: "Judenhass" - mit "Antisemitismus" ist aus diesen drei Gründen unzulässig:
1. Der Antisemitismusbegriff ist in Deutschland unauflöslich mit dem Holocaust konnotiert, der nicht auf dem seit 2.500 Jahren herrschenden Judenhass, sondern auf der Staatsdoktrin eines zur Weltkriegsführung „qualifizierten“ Staates basierte!
2. Die Titulierung eines individuellen Judenhassers als "Antisemit" ist dementsprechend eine persönliche Beleidigung, weil ein wirklicher (!) Antisemitismus (siehe These 1) wegen der Unangreifbarkeit Israels etc. nicht mehr möglich ist und nicht zuletzt deshalb auch von keinem Staat mehr versucht wird!
3. Die hier von mir kritisierte Gleichsetzung ist nicht das Resultat einer wissenschaftlichen Antisemitismustheorie, sondern das Resultat einer PR-Masche, die das völkerrechts- und grundgesetzwidrige (Art. 26 GG) Vorgehen des zionistischen Regimes publizistisch kaschieren helfen soll.
Sehr geehrter Herr Hillenbrandt: ich würde mich natürlich über Ihre Falsifizierung dieser „Blueprinttheorie“ sehr freuen.
zum Beitrag15.09.2014 , 18:30 Uhr
Sehr geehrter Herr Hillenbrandt: ich halte Ihre Behandlung des Themas Antisemitismus für verfehlt.
Wenn Sie schreiben: "Juden, die als solche durch das Tragen einer Kippa erkenntlich sind, werden bespuckt und verbal antisemitisch angegriffen. Sie erhalten zutiefst beleidigene Briefe und E-Mails", dann handelt es ich in in allen von Ihnen genannten Fällen um persönliche (!) tätliche oder verbale Angriffe, denen jeder ausgesetzt sein kann, gibt es doch weltweit Menschen, die andere Menschen beleidigen.
Beleidigungen und Kränkungen sind in der Politik normal, was die (israelischen) Juden wissen, die im Internet und auf der Straße, also öffentlich, zu zehntausenden "dem Araber" Tod und Verderben wünschen (dürfen), ohne sich damit auch nur den Hauch einer Empörung von den "Anständigen" einzuhandeln. Ich finde das zwar nicht schön, ich finde das auch nicht progressiv, aber ich toleriere auch die Meinungsäußerungen von Hasspredigern, weil sie vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 3 GG) gedeckt sind und im Übrigen ein Menschenrecht darstellen.
Die totalitäre Unsitte, abweichende Meinungen verbieten zu wollen, wird zwar von Frau Merkel verbal unterstützt, nicht jedoch von der Berliner Polizei, die auch Gegendemonstranten nicht des Platzes verwiesen hat.
Natürlich kann man gegen "Judenhass" auf die Straße gehen, aber Hass-Entäußerungen strafrechtlich verfolgen lassen zu wollen, das wäre das Ende einer rechtsstaatlichen Demokratie.
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