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13.09.2014 , 14:08 Uhr
Beim Holocaust stimme ich Ihnen völlig zu, eine Leugnung diesen ist a) Grundgesetzwidrig und b) ekelhaft, aber über das sogenannte Existenzrecht lässt sich durchaus diskutieren.
Ich bezweifle das Existenzrecht Israels. Nicht weil ich etwas gegen den Staat Israel habe, sondern weil ich glaube das kein Staat ein gottgegebenes Recht darauf hat zu existieren, sie tun es einfach.
Sie bezweifeln ja auch nicht das Existenzrecht des französischen Staates, oder des bolivischen, oder des montenegrinischen.
Deutschland hat gegenüber den Überlebenden und Nachkommen des Holocausts und dem jüdischen Volk generell eine Verpflichtung für das abscheuliche Verbrechen das wir an ihm begangen haben.
Diese Verpflichtung beschränkt sich aber nicht darauf die Grenzen irgend eines Landes für alle Ewigkeiten in der jetzigen Form zu erhalten. Nehmen wir an, es gäbe in Israel und Palästina einen Konsens darüber zu einem Staat zu verschmelzen. Sollten wir versuchen diesen Staat zu verhindern, weil es die staatsrechtliche Existenz Israels beenden würde?
Grenzen sind Menschen gemacht, unterliegen den Handlungen von Menschen und können von ihnen verändert werden.
Ich würde es also so formulieren: Deutschland hat die Pflicht es Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft (ob religiös oder nicht) zu ermöglichen im Nahen Osten und überall sonst auf der Welt friedlich und in Wohlstand zu leben, das entbindet uns aber nicht von der Pflicht das bspw. auch den Bewohnern des Nahen Ostens, also den Palistinänsern, zu ermöglichen.
Man sollte nicht vergessen: Der Holocaust war nicht nur ein Verbrechen an den Juden, sondern an der gesamten Menschheit.
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