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31.05.2025 , 18:30 Uhr
Also ob jemand Putin-treu ist oder nicht, dürfte das Verfassungsgericht nur am äußerten Rande interessieren. Das wird als Argument nicht taugen. Und dass die Anhängerschaft "ein Haufen Neonazis" ist, muss erst mal sehr gut begründen. Die Verbrechen der damaligen Nazis gingen über rassistische Äußerungen weit hinaus. Die NPD trat ziemlich direkt in deren Fußstapfen, indem sie - Wehrmachtsgedenken feiert, - Rudolf-Hess-Gedenkmärsche abhält - 0bewusst mit ihrer Kleidung wie LoNSdale den Bezug zur NS-Zeit sucht - den Holocaust leugnet, Zeitzeugen von damals, die das auch tun (wie z.B. Haverbeck) feiern - zu Hitlers Geburtshaus pilgert, usw. usf.
Diese Elemente waren bei der NPD quasi Parteiräson und gehörten dazu. Das war auch lange der Grund, warum die DVU mit der NPD nicht konnte. Gerhard Frey wollte sowas wie die AfD aufbauen, hatte auch das Geld dazu, aber die DVU war hauptsächlich Sammelbecken unzufriedener NPDler. Hinzu kam, dass die Union, speziell die CSU ihre stramm rechten Wähler einband, so dass kaum Potential da war.
Fazit: Den Nazi-Popanz wie ihn die NPD abhielt, führt die AfD als Partei heute nicht auf.
zum Beitrag31.05.2025 , 16:07 Uhr
Das BVerfG hat es sich auf den ersten Blick damals einfach gemacht, weil es aussah, als bräuchten sie eine Begründung, warum ein Verbot nicht gerechtfertigt ist, ohne sich mit den Inhalten der Partei auseinandersetzen zu müssen. Letztlich läuft es nach jetzigem Stand darauf hinaus, dass das Verfassungsgericht anhand der 1108 Seiten des Verfassungsschutzberichts bewerten soll, ob die vielen Aussagen von AfDlern die Partei verbotswürdig machen, insbesondere in Bezug auf das Volksverständnis. Diese Strategie wird höchstwahrscheinlich fehlschlagen.
Selbst bei glasklar ausländerfeindlichen Inhalten klappt das ja nicht. Dutzende singen auf "L'Amours toujours" immer wieder "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus". Polizei und Staatsanwalt leiteten immer Ermittlungsverfahren ein und nahmen Personalien auf. Und dann? Wurden die Verfahren eingestellt. Davon wird nur kaum berichtet. Keiner ist bisher deshalb verurteilt worden. Das Compact-Magazin ist auch verboten worden. Und dann? In der Hauptsache ist noch gar nicht entschieden worden. Wenn die verbotsfrei ausgehen und weitermachen dürfen, dann wird es bei der AfD als Partei noch deutlich schwieriger.
zum Beitrag31.05.2025 , 15:49 Uhr
Ich bin kein Gegner, aber auch kein voreiliger Befürworter. Und ein Antrag ist immer noch nur ein Antrag, kein Automatismus auf Verbot. Ich halte den bb dem Zeitpunkt notwendig, ab dem aggressiv-kämpferisch unter Inkaufnahme von Straftaten und fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit vorgegangen wird. Bei der Letzten Generation hatten wir das ja zuhauf. Man stelle sich mal vor, die AfD würde Flughafenzäune aufschneiden, sich vor einen Airbus stellen, den aufhalten und verlangen: Alle Malle-Passagiere aussteigen, der Flieger hebt erst ab, wenn Asylanten drin sitzen. Oder dauerhafte Sitzblockaden auf der Autobahn. Oder AfD-Mitglieder stellten sich bewaffnet selbst an die Grenzen. Oder organisierte Attacken auf Migranten. Im Parlament hetzerische Rhetorik reicht nicht aus.
Deshalb müssen sich umgekehrt Befürworter eines Verbots eher die Frage stellen: Wie verhalten sie sich, wenn das BVerfG den Antrag ablehnt und kein Verbot erfolgt? Akzeptieren sie dann die AfD als Partei, so wie alle anderen Parteien? Das ist ein echtes Risiko für die Gesellschaft. Stellt das BVerfG fest, die AfD sei nicht verbotswürdig, wäre die Spaltung der Gesellschaft ein für allemal zementiert.
zum Beitrag31.05.2025 , 03:52 Uhr
Selbst wenn 90% für ein Parteiverbot wären, die rechtlichen Hürden sind dafür extrem hoch. Ich hab mir einen Großteil des 1108 Seiten langen Berichts des Bundesverfassungsschutzes durchgelesen. Das ist ein Sammelsurium zahlreicher oft rassistischer Zitate, die einst AfD-Politiker äußerten. Bloß: Das genügt nicht. Der Partei als Ganzes muss nachgewiesen werden, dass sie gegen die Verfassung ist, also aus dem Parteihandeln heraus so agiert. Hinzu kommt, dass das Übermaßverbot bzw. der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zunächst vorsieht, dass der Staat immer zum geringsten Mittel greift. Sprich: Wenn ein Björn Höcke problematisch ist, müsste man erst versuchen, seinen Landesverband zu verbieten, um den restlichen Verbänden die Chance auf Mäßigung zu geben. de.wikipedia.org/w...nzip_(Deutschland)
Was die Befürworter eines Verbots auch glauben: Dass ein Verbot ein Automatismus ist, sobald man nur den Antrag auf den Weg gebracht hat. Allein aber schon der Antrag Drucksache 20/13750 vom 13.11.2024 von den 113 Abgeordneten ist leider sehr dilettantisch. Das BVerfG wird den ziemlich sicher abschmettern. Und dann hätte die AfD ihren Persilschein.
zum Beitrag17.12.2022 , 23:48 Uhr
Also ich muss dem Artikel inhaltlich leider widersprechen. Reichsbürger sind alles andere als ein "Königreich" für die AfD. Ich habe selbst ein enges Familienmitglied, das sich kommunal für die AfD engagiert und kenne daher ein bisschen auch die Hintergründe. Reichsbürger können mit der AfD nicht viel anfangen, weil es eine Partei des "Systems" ist. Sprich: Schon wer sich politisch engagiert, wird von Reichsbürgern abgelehnt, weil diese ja gegen den Staat sind. An den Wahlkampfständen bekommt man dann von denen den ganzen Blumenstrauß runtergeleiert mit den üblichen Verschwörungstheorien - von der BRD GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital, Personalausweisen für BRD-Personal über die Bilderberger bis hin zum fehlenden Friedensvertrag und der Kanzlerakte ist dann alles dabei. Die AfD als Beteiligte in den Parlamenten ist in den Augen von echten Reichsbürgern eine Partei der "Systemlinge". Sehr häufig kommt von denen der Vorwurf, man sei sogar von den Altparteien gegründet worden, um echten Widerstand zu zerstören. Als Partei in Parlamenten kommst du an diese Leute gar nicht ran. Die beteiligen sich auch nicht an Wahlen oder wählen bewusst ungültig (die meisten von denen glauben echt, dass das was bringt und wissen gar nicht, dass die ungültigen Stimmzettel herausgerechnet werden). Reichsbürger, die nicht oder ungültig wählen machen keine Werbung für die AfD oder irgendeine andere Partei, sondern wollen möglichst erreichen, dass das Nichtwähler-Ergebnis besonders hoch wird. Schon heute sehen viele darin ihre Legitimation, dass sie es sind, die für die Mehrheit des Volkes sprechen, erst recht, wenn die Wahlbeteiligung von Landtags- oder Bürgermeisterwahl unter 50% liegt. Die argumentieren dann: Mit so einem Ergebnis sei also gar nicht die Mehrheit des Volkes einverstanden und somit illegitim. Insofern sind Reichsbürger eine ganze Spur radikaler als viele rechte AfD-Politiker. Denn die akzeptieren wenigstens noch das Staatsgebilde an sich. Das muss man differenzieren.
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