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11.03.2024 , 11:49 Uhr
Lieber Friedrich Küppersbusch, es geht nicht "nur" um Mord, der nicht verjährt. Sondern (auch) um nicht verjährten mehrfachen Schweren Raub in den 90er Jahren und - ganz aktuell - mindestens um unerlaubten Besitz von Waffen und Sprengstoffen.
Der "herzlose Gang zum Ende" hat seine Grundlage im Legalitätsgrundsatz und führt *nur* über ein rechtsstaatliches Verfahren zu einem gerichtlich.n Urteil.
Erbarmungslos. Und das ist auch gut so.
zum Beitrag31.03.2022 , 11:38 Uhr
Es steht außer Zweifel, dass auch "Nazis" und das andere braune Gesindel anwaltlich vertreten und verteidigt werden muss. Wenn ein Anwalt das macht, ist das grundsätzlich in Ordnung, solange er sich deren Sache nicht zu eigen macht. Professionelle Distanz ist das Stichwort.
Wer sich allerdings dabei zum Szene-Anwalt entwickelt, gibt seine Unabhängigkeit auf. Und dann sind die Türen zum Verrat sperrangelweit offen. Zum Verrat am rechtstaatlichen Verfahren, nicht nur an den eigenen Mandanten.
Solche Anwälte besudeln den Stand und den Ruf derjenigen Kollegen, die weit überwiegend eine saubere Arbeit abliefern.
Dass Brauer hier einen glatten Verstoß gegen Berufs- und Strafrecht begangen haben dürfte, ist mehr als naheliegend. Sowas passiert keinem Kollegen, der seinen Auftrag als unabhängiger Interessenvertreter seiner Mandanten und als unabhängiges Organ der Justiz wirklich ernst nimmt.
Wer Mandantenakten ungeschützt (aka öffentlich) in der (amerikanischen) Wolke verwaltet, demonstriert seine Respektlosigkeit gegenüber all dem, was uns Anwälten eigentlich heilig sein muss: Das Vertrauen der Mandanten, der Richter, der Staatsanwälte, der Öffentlichkeit in die eigentliche Redlichkeit.
Solche Leute wie dieser Bauer gehören aus dem Verkehr gezogen. Das regelt jetzt erst einmal der Markt; den "Rest" sollten die Kollegen der zuständigen Rechtsanwaltskammer erledigen.
Nazis raus, auch aus dem Anwaltsberuf!
Ich danke den Journalisten für dieses wichtige Recherche-Ergebnis und dessen Veröffentlichung.
zum Beitrag06.11.2021 , 22:44 Uhr
Wie der Kollege Jun in seinem Video darstellt, ist das Urteil nicht völlig daneben. Wenn man mit einer solchen Folge rechnen muss, sollte man auf die Abmahnung reagieren. Und zwar nicht nur - wie hier geschehen - den Beitrag aus dem Netz nehmen, sondern auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (ggf. nach einer rechtlichen Beratung). Dann kann man sich immer noch darüber streiten, ob die Kosten für die Abmahnung gezahlt werden müssen. Dieser Streit jedoch - wenn er denn wirklich gerichtlich ausgetragen wird - ist am Ende deutlich kostengünstiger, wenn man gerichtlich unterliegen sollte.
So oder so: Um einen soliden anwaltlichen Rat (sofern man nicht selbst über solide rechtliche Kenntnisse verfügt) kommt man in solchen Situationen nicht herum.
zum Beitrag10.12.2017 , 14:00 Uhr
Die Gerichtsbesetzung und die im Saal anwesenden Zeugen sind noch keine 7 Jahre bekannt.
Eine fehlerhafte Anklageschrift kann man im Zwischenverfahren, jetzt in der Hauptverhandlung oder eben erst in der Revision rügen. Der Zeitpunkt in der Mitte ist regelmäßig der günstigste.
All das hat jedenfalls nichts mit mutwilliger Verzögerung zu tun, die Sie hier vortragen. Das ist schlicht solides Verteidiger-Handwerk, ohne das ein rechtsstaatliches Verfahren nicht stattfinden kann.
"Kurze Prozesse" wollen auch Sie bestimmt nicht (besonders dann nicht, wenn es um Ihren Kopf geht). Da bin ich mir sicher! :-)
zum Beitrag10.12.2017 , 13:55 Uhr
Wagenbär hat die Kritik an der Prozeßberichterstattung schon zutreffend formiert.
Die Verteidigung macht genau das, wofür sie installiert wurde: Sie paßt auf, daß das Gericht ordnungsgemäß besetzt ist, die Zeugen nicht beinflußt werden und die Anklage sauber formuliert wird.
Ich habe das in unserem Blog - angeregt durch die Kommentare von Wagenbär - noch ein wenig ausführlicher (und ein bisschen polemischer) dargestellt. Auch weil ich mich darüber geärgert habe, daß die Fehler im dem Artikel vermeidbar gewesen wären.
Einen habbich noch:
Nicht die Anklage verjährt irgendwann einmal, sondern die in ihr behaupteten Taten, die den Angeklagten zur Last gelegten Taten. Aber das ist jetzt Haarspalterei ...
zum Beitrag17.02.2017 , 18:00 Uhr
Mich würde interessieren, was @Besser_Deniz veranlaßt hat, "freiwillig" eine Polizeibehörde in Istanbul aufzusuchen, um Fragen zu beantworten. So blauäugig kann er doch nicht sein zu glauben, daß er unter den gegebenen Umständen da wieder heile rauskommt.
So wie die türkische Justiz mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten derzeit umgeht, kann doch ein kritischer Journalist doch nicht allen Ernstes erwarten, daß es ihm anders ergeht.
Ich drücke ihm die Daumen!
zum Beitrag07.12.2016 , 14:30 Uhr
Gibt es eigentlich auch Journalisten (m/w) mit Ausknopf? Jedenfalls bei solchen, die alles verbieten (und am besten auch gleich noch unter Strafe stellen) wollen, was nicht dem íhrem eigenen Weltbild entspricht.
Aber vielleicht ist ein solcher Ausknopf ja auch gar so sinnvoll. Denn er würde dann ja auch verhindern, daß solche Forderungen nach Verbot und Strafe mal zuende gedacht werden können, bevor sie in die Welt gesetzt werden.
Trennscharfe Definition? Überwachung? Durchsetzung? Vollstreckung? Wie soll das funktionieren?
Das was Nachvogel vorschlägt, ist doch ok: Wer mit dieser Werbung nicht einverstanden ist: Andere Produzenten haben doch auch schöne Angebote.
Ich fordere, das Verbieten zu verbieten und unter Strafe zu stellen!
zum Beitrag26.11.2016 , 13:06 Uhr
"Es gibt kein Grundrecht auf Fleisch."
Doch, lieber Jörn Kabisch. Gibt es: Art. 2 I GG.
zum Beitrag23.07.2016 , 10:12 Uhr
Ich denke, Staatsanwalt Tobias Uhlemann argumentiert interesse- und zielorientiert, wenn er behauptet, für § 111 StGB müssen beabsichtigter Tatort, Tatzeit und die Namen der Opfer genannt werden.
Der Standard-Kommentar(*) aller Jura-Erstsemester sieht es anders:
"Im Übrigen jedoch braucht die angesonnene Tat nicht unbedingt nach Ort und Zeit bestimmt zu sein, und auch hinsichtlich des Opfers genügt eine Kennzeichnung in allgemeinen Wendungen, wie zB Aufforderung zur Lynchjustiz."
Wir (Straf-)Juristen haben gelernt, für jedes Ziel, das wir vorfolgen, ein Argument zu finden. Wenn Uhlemann die Aufforderung „gleich erschießen dieses dreckspack“ als nicht verwerflich, nicht strafbar bewertet und entsprechend argumentiert, muß er sich nicht wundern, wenn man ihm eine gewisse Sympathie mit solchen (seinen?) Facebook-Freunden unterstellt.
(*) Schönke/Schröder/Eser StGB § 111 Rn. 11-15a
zum Beitrag10.06.2015 , 20:21 Uhr
Vielen Dank für die wesentlichen Informationen, die da lauten: Frau Zschäpe hat einen Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidigerin gestellt und deswegen hat das Gericht die Hauptverhandlung unterbrochen.
Der Artikel wäre noch besser, wenn die kleinen Details auch richtig benannt und beschrieben wären. Die korrekten technischen Begriffe sind - jedenfalls für einen Kundigen, der nicht nur auf die Oberfläche schaut - ein entscheidendes Qualitätsmerkmal.
Wenn es mal wieder klemmt, kenne ich jemanden, der lieber zwischendurch mal ein, zwei Fragen beantwortet als ein, zwei Euro für die Lektüre eines Artikels bezahlt, der nicht so richtig rund ist.
Deal? :-)
zum Beitrag