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12.02.2023 , 22:37 Uhr
Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen sind mir bekannt, wo das Kind sein Leben lang bestens durch seine Mutter versorgt wurde, sie ganz offensichtlich die primäre Bindungsperson des Kindes ist und dennoch das Gericht Kind und Mutter getrennt hat. Kein Einzelfall - ganz offenbar ein systemisches Problem.
zum Beitrag26.10.2022 , 08:11 Uhr
Viele Familiengerichte ignorieren leider wissenschaftliche Erkenntnisse, was dazu führt, dass gewaltausübende Hochkonfliktpersönlichkeiten in familiengerichtlichen Verfahren nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Handlungen werden als unabhängig voneinander angesehen („Wenn der Vater die Mutter schlägt, kann er trotzdem ein guter Vater für die Kinder sein.“) und nicht betrachtet, dass ein Mensch mit einer Persönlichkeitsstruktur dahinter steckt, dessen Handlungen von dieser Persönlichkeitsstruktur geprägt sind. Wenn der Vater Gewalt gegen die Mutter verübt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er auch den Kindern gegenüber Gewalt ausübt. Mütter, die die Kinder schützen wollen, werden vielfach „entsorgt“. Richtigerweise wäre jedoch die Istanbul-Konvention anzuwenden und Kind und Mutter zu schützen.
Von einer Hochkonfliktpersönlichkeit in Serie ausgelöste und befeuerte asymmetrische (!) Konflikte werden symmetrisiert als „Hochkonflikt-Familie“ oder „hochkonflikthafte Elternschaft“. Das sich Wehren und Verteidigen des anderen wird zusammen mit dem Angriff der Hochkonfliktpersönlichkeit als „streiten“ bezeichnet. Vielfach erwarten Familiengerichte eine „Einigung“. Nur, wie soll diese aussehen bei Gewalt? Richtigerweise wäre anstelle des Forcierens einer „Einigung“ die Istanbul-Konvention anzuwenden.
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